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Hintergrund und Zweck dieses Handbuchs

Dieses Handbuch kann ergänzend zu einem bestehenden Pflege- und Betreuungskonzept eingesetzt oder als eigenständiges Konzept an die Besonderheiten der Einrichtung angepasst werden.

Es steht im Einklang mit der Nationalen Demenzstrategie 2014–2019 und den Überlegungen der kantonalen Arbeitsgruppe für die Umsetzung des Demenzkonzepts 2018–2020.

Für die Erfüllung der Auflagen gemäss den Richtlinien des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur über die Betriebsbewilligung für Pflegeheime gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Recht der Menschen mit Demenz auf Hilfe, Schutz, Sicherheit, Wertschätzung, Nützlichkeit und Aktivierung ist im gleichen Masse wie bei allen anderen Heimbewohner zu berücksichtigen.
  • Menschen mit Demenz können in speziellen geschützten Wohngruppen wie auch auf der konventionellen gemischten Abteilungen betreut, begleitet und gepflegt werden.
  • Jede Institution muss ein Demenzkonzept erstellen, das aufzeigt, wie auf die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen in der Institution eingegangen wird, sei dies auf einer speziellen geschützten Wohngruppe oder auf einer gemischten Abteilung. (Weisungen des DGSK, 2018)
  • Das qualivista Qualitätsmanagement-System verlangt, dass das Pflege- und Betreuungskonzept auch Aussagen zur Pflege und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit einer demenziellen oder psychischen Erkrankung macht. (qualivista 2018–2021, Kriterium 0201B04)

Das vorliegende Handbuch konzentriert sich auf die Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern[1] mit einer demenziellen Erkrankung (Alzheimer-Krankheit, vaskuläre Demenz, Lewy-Body-Demenz, Demenz bei Morbus Parkinson, Frontotemporallappen-Degeneration oder Creutzfeldt-Jakob-Krankheit).

Es soll eine Hilfestellung bei der Entwicklung der Pflege und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit einer demenziellen Erkrankung bieten, wobei das Hauptaugenmerk durchwegs auf der Verbesserung der Lebensqualität liegt. Weiter soll es allen Mitarbeitenden von Langzeitpflegeeinrichtungen die komplexen Aspekte der personenzentrierten Begleitung demenziell erkrankter Menschen nahebringen.


Dieses Handbuch bietet keinen allumfassenden Ansatz für das enorm umfangreiche Gebiet einer demenziellen Erkrankung. Es stellt jedoch mögliche Ansätze vor, die Fachpersonen in ihre Überlegungen einbeziehen können.

Dem Handbuch angefügt sind die Empfehlungen von Alzheimer Schweiz für eine qualitativ hochwertige Pflege, Behandlung und Betreuung von Menschen mit Demenz in Langzeitpflegeeinrichtungen.[2]

Thematisch beschränkt es sich auf die Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit mittelgradigen bis schweren demenzielle Erkrankung, einschließlich der Betreuung am Lebensende.


[1] Im gesamten Dokument finden die Regeln zum geschlechtergerechten Formulieren Anwendung.

[2] Diese Empfehlungen wurden 2013 im Rahmen mehrerer Arbeitstagungen von Fachpersonen für Demenz aus verschiedenen Pflegezentren der Stadt Zürich (PZZ) entwickelt und unter dem Gütesiegel «DementiaCare©» zusammengefasst. Alzheimer Schweiz wurde vom BAG damit beauftragt, diese Empfehlungen aufzunehmen und in Zusammenarbeit mit Vertretern verschiedener Organisationen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Empfehlungen schweizweit umsetzen zu können.