Transport zwischen Wohnort und Einrichtung
Ist es möglich, mich vor Ort fahren zu lassen?
Wenn Sie niemanden haben, der Sie von Ihrem Wohnort zur Einrichtung bringt, gibt es verschiedene Transportdienstleister, die einen Tür-zu-Tür-Service anbieten. Die Tarife variieren je nach gewähltem Anbieter.
Einige SMZ bieten auch einen Transportdienst an, der von Freiwilligen durchgeführt wird. Wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an das SMZ in Ihrer Region. Vereine wie AMIE in Martigny, Le Lien oder La Sève im Val de Bagnes bieten kostenpflichtige Transporte an, die von Freiwilligen durchgeführt werden.
Wenn Sie diese Angebote in Anspruch nehmen müssen, sollten Sie wissen, dass finanzielle Hilfen existieren (Transport Handicap, HandiValais, HELP Transports).
Gibt es eine finanzielle Unterstützung für den Transport zwischen meinem Zuhause und der Einrichtung?
Es ist möglich, einen Zuschuss von der obligatorischen Krankenversicherung zu erhalten. Dazu benötigen Sie ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen können. Die obligatorische Krankenversicherung erstattet 50 % der Transportkosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Franken pro Jahr.
Der Restbetrag oder ein Teil davon kann von der Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn Ihr Vertrag dies vorsieht.
Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) beziehen, können Sie eine Erstattung der Transportkosten erhalten. Die EL erstatten die Fahrtkosten gemäß den Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel. Wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen, erstatten die EL 0,70 Franken pro Kilometer. Für private oder halbkollektive Beförderungsmittel erstatten die EL 5 Franken für die Übernahme der Kosten und anschliessend 2,50 Franken pro Kilometer.
