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Der Kurzaufenthalt

Ein Kurzaufenthalt ist ein vorübergehender Aufenthalt in einem APH. Er bietet die Möglichkeit, neue Kraft zu tanken und sich auszuruhen, bevor die Rückkehr nach Hause erfolgt. Dieses Angebot wird häufig nach einem Spitalaufenthalt oder einer Verletzung in Anspruch genommen, aber auch zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Ein vorübergehender Aufenthalt, um wieder zu Kräften zu kommen

Der Kurzaufenthalt richtet sich an Personen, die vorübergehend nicht mehr in der Lage sind, alleine zu Hause zu bleiben, ohne jedoch eine Hospitalisierung zu benötigen.

Er kann nach einem Spitalaufenthalt, einer Verletzung, einer Krankheit, vor einem Eingriff oder einer Rehabilitation hilfreich sein oder wenn pflegende Angehörige Entlastung benötigen. Ziel bleibt es, nach Abschluss des Aufenthalts die Rückkehr nach Hause zu ermöglichen.

Während des Kurzaufenthalts erhält die Person die gleiche Qualität an Pflege, Betreuung und Hotellerieleistungen wie eine Bewohnerin oder ein Bewohner in einem APH.

Dauer und Kosten des Kurzaufenthalts

Die maximale Dauer eines Kurzaufenthalts wird vom Kanton Wallis auf 16 Wochen pro Jahr festgelegt. Die Mindestdauer wird grundsätzlich von jeder Institution bestimmt und hängt auch von den verfügbaren Plätzen ab.

Die Kosten des Kurzaufenthalts betragen 139 Franken pro Tag. Davon gehen 50 Franken pro Tag zulasten der aufgenommenen Person. Die Differenz wird von der öffentlichen Hand übernommen.

Die Pflegeleistungen werden in der Regel direkt der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Rechnung gestellt. Franchise und Selbstbehalt bleiben anwendbar.

Sich informieren

Der Kurzaufenthalt wird von den APH angeboten, abhängig von den verfügbaren Plätzen. Die kantonale sozialmedizinische Koordinationsstelle SOMEKO kann ebenfalls kostenlos über die bestehenden Möglichkeiten informieren und an die Institution verweisen, die der jeweiligen Situation am besten entspricht.