Betreutes Wohnen
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Was ist betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen ist eine Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Es ermöglicht ihnen, ihre Selbstständigkeit zu bewahren und gleichzeitig in einer angepassten und sicheren Umgebung zu leben. Diese Wohnungen sind in der Regel an ein APH angeschlossen und bieten Hilfe in Notfällen.
Die Mieter können Spitex in Anspruch nehmen und haben Zugang zu verschiedenen à la carte Dienstleistungen wie Mahlzeiten, Reinigung, Wäscheservice, administrative Unterstützung oder technische Hilfe. Diese Einrichtung stellt eine Zwischenlösung zwischen dem traditionellen Zuhause und einem Langzeitaufenthalt in einem APH dar.
Es gibt keine genaue Definition für betreutes Wohnen, und auf dem Markt sind verschiedene Angebote verfügbar. Nicht alle Einrichtungen bieten die gleichen Leistungen an.
An wen richtet sich dieses Angebot?
Betreutes Wohnen sind Wohnungen, die speziell für Menschen konzipiert sind, die ein sicheres Lebensumfeld und eine angemessene Betreuung benötigen. Sie bieten Pflegedienste und Hilfe in Notfällen.
Dieses Angebot ermöglicht es den Bewohnern, unabhängig zu bleiben und gleichzeitig bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Für Menschen, die alleine leben, ist es auch eine Chance, ihre Einsamkeit zu überwinden und neue Kontakte zu knüpfen.
Ab welchem Alter kann ich dort leben?
In diesem Kanton gibt es keine festen Regeln dazu. Erkundigen Sie sich bei der Einrichtung, die für die betreuten Wohnungen zuständig ist, die Sie interessieren.
Was sind die Kriterien, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können?
Der Kanton Wallis hat diesbezüglich keine Vorschriften erlassen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Einrichtung, für die Sie sich interessieren.
Gibt es Einschränkungen für die Inanspruchnahme dieses Angebots (eingeschränkte Urteilsfähigkeit, schwere Behinderung)? Muss man selbstständig sein?
Auf kantonaler Ebene gibt es keine Vorschriften. Die wesentlichen Kriterien für den Zugang zu betreutem Wohnen sind jedoch nach wie vor Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit. Im Allgemeinen muss die Person in der Lage sein, selbstständig aufzustehen, sich zu waschen und auf die Toilette zu gehen. Sie darf sich auch nicht selbst in Gefahr bringen.
Es ist auch zu beachten, dass diese Wohnungen im Gegensatz zu APH keine kontinuierliche Betreuung bieten.
Welche Arten von Wohnungen werden angeboten?
Das Angebot kann von Einrichtung zu Einrichtung variieren. In der Regel reicht es von Einzimmerwohnungen bis zu 2,5-Zimmer-Wohnungen. Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich mit der Einrichtung in Verbindung zu setzen.
Muss man sich frühzeitig um eine Unterkunft kümmern?
Das Angebot im Kanton nimmt zu, aber wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei der Einrichtung anzumelden. Wenn keine Plätze verfügbar sind, werden Sie auf eine Warteliste gesetzt.
Wie lange läuft der Mietvertrag?
Jede Einrichtung verwaltet ihre Aufnahmen selbstständig.
In der Regel können die Dienstleistungsverträge kurzfristig gekündigt werden. Die Bedingungen sind bewusst flexibel gehalten, um der Entwicklung des Gesundheitszustands der Bewohner Rechnung zu tragen. Dies erleichtert insbesondere einen Umzug in ein APH, falls dies erforderlich sein sollte.
Welche Stelle kann mich über dieses Angebot informieren?
Sie können sich direkt an die Einrichtung Ihrer Wahl wenden.
Eine Liste der Anbieter finden Sie auf unserer Website. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, welche Angebote in Ihrer Nähe verfügbar sind.
Welche Formalitäten muss ich erledigen?
Die Formalitäten sind ähnlich wie bei einem klassischen Einzug (Unterzeichnung eines Mietvertrags, Hinterlegung einer Kaution usw.).
Je nach Einrichtung wird administrative Unterstützung angeboten, um dem Mieter das Leben zu erleichtern.
Sind betreute Wohnungen möbliert?
Grundsätzlich sind betreute Wohnungen nicht möbliert. Sie müssen Ihre Möbel, Ihr Geschirr, Ihre persönlichen Gegenstände usw. selbst mitbringen.
Wie sieht das Leben in einer betreuten Wohnung aus?
Der Alltag verläuft wie in einer klassischen Wohnung. Die meisten Einrichtungen bieten einen 24-Stunden-Service an sieben Tagen in der Woche. Je nach Bedarf können Pflege oder Spitex-Besuche organisiert werden.
Es werden verschiedene Dienstleistungen à la carte angeboten, wie Mahlzeiten, Reinigung, Wäscheservice, administrative Unterstützung, technischer Service oder bestimmte personenbezogene Dienstleistungen (Zahnarzt, Optiker, Friseur usw.). In der Regel werden regelmäßig Freizeitaktivitäten organisiert.
Wenn die Unterkunft zu einem APH gehört, können die Mieter auch an den dort angebotenen Aktivitäten teilnehmen. Die Leistungen variieren von Einrichtung zu Einrichtung und werden zusätzlich zur monatlichen Miete in Rechnung gestellt.
Wie ist die Einrichtung ausgestattet?
Die Ausstattung entspricht der einer Standardwohnung: Küche, Dusche, WC… Oft gibt es einen kleinen Abstellraum oder einen Keller. Manchmal wird die Waschküche gemeinsam genutzt.
Was den Alarm betrifft, so hängt dies von der Einrichtung ab. In den meisten Fällen verfügen die älteren Menschen über eine Armbanduhr, die im Notfall aktiviert wird.
Wie werden die Mahlzeiten geregelt?
Sie können in Ihrer Wohnung selbstständig kochen. Sie können sich auch Mahlzeiten liefern lassen oder im Restaurant der Einrichtung essen.
Kann ich Hilfe bekommen, zum Beispiel beim Putzen und Einkaufen?
Ja, über das SMZ Ihrer Region oder über eine private Organisation gibt es Hilfe für den Haushalt und beim Einkaufen. Diese Leistungen variieren von Einrichtung zu Einrichtung und werden zusätzlich zur monatlichen Miete in Rechnung gestellt.
Was passiert bei einem Verlust der Selbstständigkeit?
Das Pflegepersonal führt eine Beurteilung durch. Je nach Ihrem Gesundheitszustand können Spitex und Betreuung organisiert werden. Ab einem bestimmten Schwellenwert ist es ratsam, einen Einzug oder einen Kurzaufenthalt in einem APH in Betracht zu ziehen.
Ist es möglich, Pflege zu erhalten?
Ja, das SMZ Ihrer Region oder eine private Spitex-Organisation kann in betreuten Wohnungen tätig werden. Einige Einrichtungen verfügen über eine eigene Organisation für Hilfe und Spitex.
Kann ich meinen Hausarzt behalten?
Sie können Ihren Hausarzt durchaus behalten. Einige Einrichtungen bieten einen Hausarzt an, der sich um die Betreuung kümmert. Sie können frei wählen, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.
Werden die Pflegekosten von der Krankenkasse übernommen?
Die Pflegeleistungen werden von Ihrer obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Für Hilfsleistungen müssen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung erkundigen, um zu überprüfen, was diese abdeckt.
Werden kosmetische Dienstleistungen (Friseur, Podologe usw.) angeboten?
Oft werden solche Dienstleistungen organisiert. Das Angebot kann von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Sie können sich direkt bei der betreffenden Einrichtung erkundigen.
Wie viel kostet die Miete einer betreuten Wohnung und was ist in diesem Betrag enthalten?
Es gibt keine einheitliche Finanzverwaltung dieser Einrichtungen. Jede Einrichtung legt ihre Preise und ihre Funktionsweise selbst fest. Grundsätzlich liegen die Mietpreise aufgrund der angebotenen Dienstleistungen (Alarmsystem, Anwesenheit im Notfall) etwas über denen einer gewöhnlichen Wohnung.
Der Mietpreis umfasst die Miete, die Nebenkosten und das 24-Stunden-Notrufsystem. Zusätzliche Dienstleistungen wie Mahlzeiten, Pflege, Freizeitangebote oder Wäsche werden separat in Rechnung gestellt. Die üblichen Kosten (Strom, Versicherungen, Telefon, Internet) gehen ebenfalls zu Ihren Lasten.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei der Einrichtung zu erkundigen.
