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Vorentwurf erläuternder Bericht Zahnpflege

Der Staatsrat hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur ermächtigt, den Vorentwurf bis zum 16. Januar 2023 in die Vernehmlassung zu schicken.

Der Entwurf in Form eines Pakets umfasst sieben Massnahmen aus den Empfehlungen einer ausserparlamentarischen Kommission, die zur Behandlung der Initiative „Für die Einführung einer kantonalen Zahnpflegeversicherung“ und des Postulats „Zahnpflege für alle – die Zeit drängt“. Das Massnahmenpaket ist mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) verbunden, die darauf abzielt, Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei ihren Ausgaben für die Zahnpflege zu unterstützen.

Von dem Massnahmenpaket haben die folgenden Auswirkungen auf Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen:

  • Anhebung der Obergrenze für Hygienebehandlungen für Bezüger von AHV/IV-Ergänzungsleistungen durch die Einführung einer Obergrenze, die je nach Situation des Patienten angepasst werden kann.
  • Einführung einer zahnärztlichen Beratung für ältere Menschen innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt in ein Pflegeheim. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme werden auf rund Fr. 168’000.- pro Jahr zu Lasten des Kantons und Fr. 72’000.- für die Gemeinden geschätzt

Position der AVALEMS

Die AVALEMS begrüsst den Vorentwurf in seiner Gesamtheit, insbesondere die Massnahmen, die sich auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen auswirken. Die Vereinigung weist jedoch auf einen Mangel in den vorgeschlagenen Massnahmen hin.

Entwicklung

Vernehmlassungsfrage: „Befürworten Sie die Massnahme, die Grenze für die Hygienepflege von Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zu erhöhen, indem eine Obergrenze geschaffen wird, die je nach Situation des Patienten angepasst werden kann?“

Antwort der AVALEMS: Vollständig ja.

Frage der Konsultation: „Befürworten Sie die Einführung einer zahnärztlichen Beratung für ältere Menschen innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt in ein Pflegeheim?“

Antwort der AVALEMS: Eher ja. Die AVALEMS unterstützt diese Massnahme voll und ganz, allerdings wünscht die Vereinigung, dass Massnahme 20 des Berichts der ausserparlamentarischen Kommission ebenfalls in das Paket aufgenommen wird: „Die Ernennung eines verantwortlichen Zahnarztes pro Alters- und Pflegeheim im Rahmen der Bewilligungsrichtlinien verlangen. Der verantwortliche Zahnarzt hat die Aufgabe, das Pflegepersonal zu schulen.