Mitgliederbereich

GAV LZP: Auslegungsregeln

Die eingeschränkte Paritätische Kommission (EPK) sorgt im Auftrag der Paritätischen Berufskommission (PBK) für die Anwendung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Personal in der Langzeitpflege.

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2: Arbeitsverhältnis

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Kapitel 3: Organisation und Arbeitsbedingungen

Kapitel 4: Lohn und Zulagen

Kapitel 5: Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Kapitel 6: Paritätische Organe

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Kapitel 7: Streitbeilegung

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Kapitel 8: Vollzugskostenbeitrag GAV

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Kapitel 9: Schlussbestimmungen

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Anhänge