GAV LZP: Auslegungsregeln
Die eingeschränkte Paritätische Kommission (EPK) sorgt im Auftrag der Paritätischen Berufskommission (PBK) für die Anwendung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Personal in der Langzeitpflege.
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2: Arbeitsverhältnis
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Kapitel 3: Organisation und Arbeitsbedingungen
Kapitel 4: Lohn und Zulagen
Kapitel 5: Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Kapitel 6: Paritätische Organe
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Kapitel 7: Streitbeilegung
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Kapitel 8: Vollzugskostenbeitrag GAV
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Kapitel 9: Schlussbestimmungen
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