Patientenrechte
Die Hauptrechte sind:
- – Recht auf Aufklärung
- – Freie Einwilligung nach umfassender Aufklärung
- – Patientenverfügung, therapeutische Vertretung und Vorsorgeauftrag
- – Freie Wahl der Gesundheitsfachperson und der Pflegeeinrichtung
- – Einschränkende Massnahmen und Behandlungen ohne Einwilligung
- – Berufsgeheimnis
- – Recht auf Einsicht in das Patientendossier
- – Recht, sich begleiten zu lassen
- – Organ- und Gewebespende
Broschüre „Die Patientenrechte im Überblick“
.
Eine Patientin oder ein Patient, der sich wegen der Verletzung seiner Rechte beschweren möchte, kann dies auf verschiedenen Ebenen tun:
- – Kontakt mit der Gesundheitsfachperson oder der betreffenden Einrichtung aufnehmen
- – sich an die Mediatoren des Walliser Staatsrates wenden
- – Verwaltungsbeschwerde einreichen
- – Zivilklage einreichen
- – Strafanzeige einreichen
.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen Kantonsarztamt
Av. du Midi 7 1950 Sitten
Telefon: 027 606 49 00
F. 027 606 49 04
.
Vereinigung zur Verteidigung von Patienten mit Wohnsitz im Wallis (ADPVAL)
Die Vereinigung verfolgt folgende Ziele:
- – Verteidigung der Interessen von Patienten, welche im Wallis hospitalisiert sind. Mitglieder und Nicht-Mitglieder;
- – den Zugang zu qualitativ hochstehender Pflege in den Spitälern und Kliniken des Wallis fördern;
- – Die Transparenz der Spitäler und Kliniken im Wallis fördern. Im Speziellen den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen bezüglich der Pflegequalität unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsreche der Patienten, des Berufsgeheimnisses und anderen Pflichten der Geheimhaltung, welche durch das Gesetz garantiert sind.
- – den Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Medizin ausserhalb des Kantons ermöglichen.
.
Um ihre Ziele zu erreichen, unternimmt die Vereinigung alle Massnahmen bei den Behörden oder Kliniken und Spitälern des Wallis, welche sie als nötig empfindet. Sie stellt einen konstruktiven Dialog zwischen allen Partnern des Gesundheitsesens sicher.
.
Bei einer Anfrage, welche einen spezifischen Fall betrifft, macht der Vorstant eine erste Analyse. Entscheidet er, dass der Fall eine vertiefte Untersuchung rechtfertigt, geht der Vorsand wie folgt vor: er
- – gewährt dem Antragsstelle juristische und medizinische Unterstützung;
- – berät den Antragssteller bei der Wahl eines Advokaten oder medizinischen Experten.
Wenn die Gründe es rechtfertigen kann der Vorstand im Einverständnis mit dem Patienten oder einem Familienmitglied (im Falle des Hinschiedes oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit des Auftraggebers) entscheiden, selber auf seine Kosten einen Advokaten oder medizinischen Experten zu beauftragen
.
Kontakt
Association de défense des patients domiciliés en Valais
c/o Etude de Me Stéphane Veya
Rue du Rhône 3
1920 Martigny
+41 (27) 565 36 95
.
Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen
Diese neu geschaffene Behörde nimmt ihre Arbeit am 1. Januar 2018 auf. Sie ist beauftragt, Beschwerden und Hinweise von Patienten und Angestellten von sozialmedizinischen Institutionen zu suammeln. Sie erhebt ebenfalls anonyme Hinweise zu Mängeln, welche von Whistleblowern gegeben werden.
Die Ombutsstelle arbeitet unabhängig von der Verwaltung und untersteht der grössten Geheimhaltungspflicht.
Für mehr Informationen klicken Sie auf folgenden Link: https://www.ombudsman-vs.ch/de/homepage.html