Arbeitskonflikt
Der Arbeitgeber ist für Präventionsmassnahmen und den Umgang mit psycho-sozialen Risiken (Stress, Konflikte, …) verantwortlich.
Im Falle eines Arbeitskonflikts, sollten die Mitarbeiter/innen der Alters- und Pflegeheime ihren Vorgesetzten oder die Heimleitung kontaktieren. Wenn dies nicht weiter hilft, können sie mit der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse Kontakt aufnehmen. Das Generalsekretariat der AVALEMS ist nicht berechtigt, solche Konflikte auszutragen und gibt keine Stellungnahmen zu konkreten Fällen ab.
Nützliche Informationen über Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz sind auch auf der Internetseite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO verfügbar:
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse
Rue des Cèdres 5
1950 Sitten
Telefon: 027 / 606 74 00
Fax: 027 / 606 74 04
Email: spt@admin.vs.chInternet
Internet: https://www.vs.ch/de/spt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
10:00 – 11:30 / 14:00 – 16:30
Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen
Diese Behörde ist beauftragt, Beschwerden und Hinweise von Patienten und Angestellten von sozialmedizinischen Institutionen zu suammeln. Sie erhebt ebenfalls anonyme Hinweise zu Mängeln, welche von Whistleblowern gegeben werden. Die Ombutsstelle arbeitet unabhängig von der Verwaltung und untersteht der grössten Geheimhaltungspflicht.
Für mehr Informationen klicken Sie auf folgenden Link: https://www.ombudsman-vs.ch/de/homepage.html.