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Kostenübernahme für die Pflege

Unterkunftskosten und Kostenbeteiligung an der Pflege

Die Unterkunftskosten in Pflegeheimen (APH) sind vom Bewohner zu tragen. Die Beteiligung des Bewohners an den Langzeitpflegekosten variiert zwischen 0 % und 20 %, abhängig von seinem Nettovermögen:

  • 0 CHF für Bewohner, die Sozialhilfe erhalten oder deren Nettovermögen unter 100’000 CHF liegt.
  • 5,75 CHF pro Tag maximal für Bewohner, deren Nettovermögen zwischen 100’000 und 199’999 CHF liegt.
  • 11,50 CHF pro Tag maximal für Bewohner, deren Nettovermögen zwischen 200’000 und 499’999 CHF liegt.
  • 23,00 CHF pro Tag maximal für Bewohner, deren Nettovermögen 500’000 CHF oder mehr beträgt.

Reduktion der Kostenbeteiligung

Es obliegt dem Bewohner oder seinem gesetzlichen Vertreter nachzuweisen, dass die Kostenbeteiligung auf Basis des staatlichen Formulars „Kostenbeteiligung Versicherte“ reduziert werden kann. Die verbleibenden Kosten für Kurzzeitaufenthalte werden während 5 Wochen von den öffentlichen Behörden (Kanton und Gemeinde) und den Sozialversicherungen getragen.

Nach der 6. Woche handelt es sich nicht mehr um einen Kurzzeitaufenthalt und die Modalitäten der Kostenbeteiligung beziehen sich auf den Langzeitaufenthalt. Die medizinischen Pflegekosten werden von den durch die KVG anerkannten Leistungen gedeckt.

Informationen für Bewohner aus anderen Kantonen

Für Bewohner aus einem anderen Kanton als dem Wallis ist es erforderlich, sich auf den Wohnsitzkanton zu beziehen, um zu prüfen, welche Kostenbeteiligung der betreffende Kanton übernimmt. Walliser Bewohner, die sich in einem Pflegeheim ausserhalb des Kantons niederlassen möchten, sollten Kontakt mit dem Gesundheitsdienst aufnehmen:

Dienststelle für Gesundheitswesen
Avenue de la Gare 23
1950 Sion
Tel. 027 606 49 00
santepublique@admin.vs.ch

Verfügbare finanzielle Hilfen

Finanzielle Hilfen wie Hilflosenentschädigungen, Hilfsmittel oder Ergänzungsleistungen können beim kantonalen IV-Amt oder bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis beantragt werden.

Hilfsmittel der AHV

Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, wenn Sie eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen erhalten und in der Schweiz wohnhaft sind. Diese Hilfsmittel werden von den Ausgleichskassen oder deren Agenturen gewährt.

Hilflosenentschädigung

Eine Person gilt als hilflos, wenn sie regelmässig auf die Hilfe Dritter bei den gewöhnlichen Lebensverrichtungen (sich anziehen, Körperpflege, essen usw.) angewiesen ist und ihr Zustand ständige Pflege oder persönliche Überwachung erfordert. Wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnhaft sind, können Sie eine Hilflosenentschädigung der AHV beantragen, wenn Sie an einer leichten, mittelschweren oder schweren Hilflosigkeit leiden. Für einen Versicherten, der in einem Pflegeheim lebt, beträgt die monatliche Entschädigung, die weder vom Einkommen noch vom Vermögen abhängt:

  • 123 CHF bei leichter Hilflosigkeit.
  • 306 CHF bei mittelschwerer Hilflosigkeit.
  • 490 CHF bei schwerer Hilflosigkeit.

Für weitere Informationen zur Hilflosenentschädigung besuchen Sie bitte die Website des Kantonalen IV-Amts Wallis.

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV werden gewährt, wenn die Renten und anderen Einkommen die lebensnotwendigen Ausgaben nicht decken. Sie sind ein Recht und dürfen nicht mit Leistungen der öffentlichen oder privaten Fürsorge verwechselt werden.

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen, die:

  • Einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Rente (auch bei vorzeitigem Rentenbezug), eine IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder Taggelder der IV für mindestens sechs Monate haben.
  • Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
  • Schweizer Bürger sind oder, wenn sie Ausländer sind, seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben. Für Flüchtlinge und Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre. In der Regel werden EL ohne Karenzfrist an Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder der EFTA gewährt.

Nützliche Links und Formulare