30/07/2026
Revision der Rahmenvereinbarung und der Leistungsaufträge der SMZ
| Die AVALEMS ist der Ansicht, dass diese Revision eine wichtige Gelegenheit darstellt, die Rolle der SMZ im kantonalen System der Langzeitpflege zu präzisieren und die Übergänge der Betreuungspfade zwischen der häuslichen Pflege und der stationären Betreuung zu verbessern. In diesem Zusammenhang macht sie das Departement auf zwei Herausforderungen aufmerksam, die von den APH regelmässig festgestellt werden: die ungenügend vorausschauende Aktivierung bestimmter sozialer Ansprüche (HE, EL) sowie das Fehlen eines kantonalen Auftrags für die Organisation der Transporte zu den Tagesstätten. |
Die AVALEMS dankt dem Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) für die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf der Rahmenvereinbarung zwischen dem Departement und den sozialmedizinischen Zentren sowie zu den beiden Anhängen betreffend die Leistungsaufträge in den Bereichen Gesundheit und Soziales.
Als Dachverband der Walliser APH ist die AVALEMS vom gesamten Betreuungspfad der Langzeitpflege direkt betroffen. Die APH leisten mit jährlich 30’000 Kurzaufenthaltstagen, dem betreuten Wohnen und selbstverständlich den 60’000 Betreuungen in den Tagesstätten einen Beitrag zum Verbleib zu Hause. Diese Position ermöglicht es der AVALEMS, gewisse Schwierigkeiten in der Kontinuität der Betreuungspfade zu erkennen, sowohl im Vorfeld einer allfälligen Aufnahme als auch zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Aktivierung sozialer Ansprüche
Die AVALEMS stellt bei Aufnahmen in APH regelmässig fest, dass Personen, die seit längerer Zeit eine Einschränkung der Selbstständigkeit aufweisen, noch keine Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen beziehen, obwohl ein Anspruch bestehen könnte. Die verspätete Zusammenstellung dieser Dossiers stellt für die betroffenen Personen, ihre Angehörigen und die APH eine erhebliche Belastung dar. Sie kann auch eine Aufnahme verzögern und gewisse Spitalaufenthalte unnötig verlängern. Der Entwurf des Leistungsauftrags sieht bereits vor, dass die Sozialarbeitenden der SMZ zur «Beurteilung, Anerkennung und Wahrnehmung sozialer Ansprüche gegenüber den verschiedenen Sozialversicherungen» beitragen und die Personen bei ihren administrativen und finanziellen Schritten begleiten. Zudem stärkt er die systematische Beurteilung sowie die präventive Dimension der Interventionen der SMZ.
- Die AVALEMS schlägt daher vor, Ziffer 5.1 «Soziale Begleitung» von Anhang I des Leistungsauftrags (Gesundheitsleistungen) dahingehend zu ergänzen, dass die SMZ im Rahmen der Beurteilung und der Begleitung der Personen die sozialen Ansprüche identifizieren, die eröffnet werden könnten, insbesondere im Bereich der Hilflosenentschädigung und der Ergänzungsleistungen, und sicherstellen, dass die betroffenen Personen informiert, orientiert und, sofern erforderlich, bei den Schritten zur Geltendmachung dieser Ansprüche begleitet werden.
Zugang zu Tagesstätten und Organisation der Transporte
Die AVALEMS unterstützt die Entwicklung der Tagesstätten, die eine wesentliche Rolle für den Verbleib zu Hause und die Unterstützung der betreuenden Angehörigen spielen. Der Zugang zu Tagesstätten wird heute jedoch durch die Frage der Mobilität stark eingeschränkt. Kein Akteur verfügt über einen klar definierten kantonalen Auftrag, um die notwendigen Lösungen zu organisieren und zu koordinieren.
Die kantonale Planung zielt auf eine Verdoppelung der Anzahl Plätze ab. Diese Entwicklung wird jedoch nur möglich sein, wenn die Begünstigten tatsächlich Zugang zu diesen Strukturen haben!
Es bestehen indessen bereits Erfahrungen. Das SMZ Sitten-Hérens-Conthey organisiert die Transporte seiner Tagesstätte Le Temps présent insbesondere unter Einbezug eines Freiwilligennetzwerks. Der Entwurf des Leistungsauftrags überträgt den SMZ zudem eine regionale Rolle bei der Koordination der Leistungen und sieht ihre Mitwirkung bei Freiwilligenleistungen vor.
- Die AVALEMS schlägt vor, den Auftrag der SMZ um eine Verantwortung für die Organisation und Koordination regionaler Transportlösungen zu den Tagesstätten zu ergänzen. Diese Aufgabe sollte sich in erster Linie auf bestehende Ressourcen stützen (Freiwilligennetzwerke; Transportanbieter; Gemeinden; …), ohne dass dies bedeutet, dass die SMZ die Transporte selbst durchführen müssen.
Die beiden von der AVALEMS formulierten Vorschläge entsprechen letztlich demselben Anliegen: Es soll gewährleistet werden, dass die in der Politik des Verbleibs zu Hause vorgesehenen Leistungen nicht nur verfügbar, sondern für die Personen, die sie benötigen, auch tatsächlich zugänglich sind.
Die AVALEMS dankt dem Departement für die Prüfung der vorliegenden Vorschläge. Diese zielen nicht darauf ab, den SMZ Verantwortlichkeiten zu übertragen, die ihren heutigen Aufgaben fremd sind, sondern darauf, ihre Rolle in zwei Bereichen zu präzisieren und weiterzuführen, die direkt mit der betreuung zu Hause, der Kontinuität der Betreuungspfade und der effizienten Nutzung der Ressourcen des kantonalen Dispositivs der Langzeitpflege verbunden sind.
23/06/2026
Sommerpause
23/06/2026
InterRAI-Themendossier


