Arbeitsbedingungen im APH
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Als Verband der Alters- und Pflegeheime steht die AVALEMS ihren Mitgliedern bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich des Personalstatuts und seiner Anwendung zur Verfügung. Die Vereinigung kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Auskünfte erteilen. Haben Sie eine Frage im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen in einem Pflegeheim? Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihren Arbeitgeber zu wenden.
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Personalstatut
Das Personalstatut der AVALEMS legt die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Wallis fest. Es regelt das Arbeitsverhältnis zwischen den Walliser APH und ihren Mitarbeitenden und schreibt dabei insbesondere die Rechte, Pflichten und Aufgaben beider Parteien vor.
Das Personalstatut gilt für alle der AVALEMS angeschlossenen Institutionen und ist integraler Bestandteil jedes individuellen Arbeitsvertrags.
Einstufung des Personals
Einstufung des Personals vor 01.01.2020
Brief von DGSK – Anwendung für Arbeitsverträge vor 2020 (Französich)
Lohntabelle
Lohntabelle 2023: Pfelgepersonal und medizinisch-technischer Fachbereich
Lohntabelle 2023: Verwaltung, Husdienst-Personal une Technik.