info@avalems.ch

027 / 323 03 33

AVALEMS
Avenue de Tourbillon 19
1950 Sion

IV-Ergänzungsleistungen: Anpassung für Pflegeheime

Auf Anfrage eines Mitglieds hat die AVALEMS beim Departementsvorsteher interveniert, um darauf hinzuweisen, dass der Höchstbetrag der IV-Ergänzungsleistungen nicht mit dem der AHV-EL zum 1. Mai 2024 harmonisiert wurde. In seinem Schreiben vom 26. Februar 2025 bestätigt das Departement die Anpassung mit rückwirkender Wirkung.

Lesen Sie die Entscheidung des DGSK (nur auf Französisch)