Übernahme der Pflegekosten
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gehen zu Lasten des Bewohners. Der Anteil des Bewohners an den Kosten der Langzeitpflege variiert zwischen 0% und 20%, abhängig von seinem Nettovermögen:
- 0 CHF für Bewohner, die Sozialhilfe erhalten oder deren Nettovermögen weniger als 100.000 CHF beträgt.
- 5,75 CHF pro Tag für Bewohner mit einem Nettovermögen zwischen 100.000 und 199.999 CHF.
- 11,50 CHF pro Tag für Bewohner mit einem Nettovermögen zwischen 200.000 und 499.999 CHF.
- 23,00 CHF pro Tag für Bewohner mit einem Nettovermögen von 500.000 CHF oder mehr.
Reduzierung der Kostenbeteiligung
Es obliegt dem Bewohner oder seinem gesetzlichen Vertreter, auf der Grundlage des staatlichen Formulars „Beteiligung Versicherte“ nachzuweisen, dass die Kostenbeteiligung reduziert werden kann. Die restlichen Kosten für Kurzaufenthalte werden von der öffentlichen Hand (Kanton und Gemeinde) und den Sozialversicherungen für 5 Wochen übernommen.
Nach der sechsten Woche spricht man nicht mehr von einem Kurzaufenthalt und die Modalitäten der Kostenbeteiligung beziehen sich dann auf den Langzeitaufenthalt. Die Kosten für die medizinische Versorgung werden durch die vom KVG anerkannten Leistungen gedeckt.
Informationen für Einwohner aus anderen Kantonen
Bewohner, die aus einem anderen Kanton als dem Wallis kommen, müssen sich an den Kanton ihres Steuerwohnsitzes wenden, um zu prüfen, welchen Beitrag der betreffende Kanton übernimmt. Walliser Bewohner, die in ein APH außerhalb des Kantons ziehen möchten, müssen sich mit der Dienststelle für Gesundheitswesen in Verbindung setzen:
Service de la Santé publique
Avenue de la Gare 23
1950 Sion
Tel. 027 606 49 00
santepublique@admin.vs.ch
Verfügbare finanzielle Hilfen
Finanzielle Unterstützung wie Hilflosenentschädigungen, Hilfsmittel oder Ergänzungsleistungen können bei der kantonalen IV-Stelle oder der Ausgleichskasse des Kantons Wallis beantragt werden.
Hilfsmittel der AHV
Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, wenn Sie eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnhaft sind. Diese Hilfsmittel werden von den Ausgleichskassen oder ihren Zweigstellen gewährt.
Hilflosenentschädigung
Eine Person gilt als hilflos, wenn sie für die alltäglichen Lebensverrichtungen (sich kleiden, sich waschen, essen usw.) regelmäßig der Hilfe Dritter bedarf und ihr Zustand eine dauernde Pflege oder eine persönliche Überwachung erfordert. Wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnhaft sind, können Sie eine Hilflosenentschädigung der AHV beantragen, wenn Sie an einer Hilflosigkeit leichten, mittleren oder schweren Grades leiden. Für einen Versicherten, der in einem Pflegeheim lebt, beträgt die Entschädigung, die weder vom Einkommen noch vom Vermögen abhängig ist, monatlich :
- 123 CHF für eine leichte Hilflosigkeit.
- 306 CHF für eine mittlere Hilflosigkeit.
- 490 CHF für schwere Hilflosigkeit.
Für weitere Informationen über Hilflosenentschädigungen besuchen Sie bitte die Website der Kantonalen IV-Stelle Wallis.
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV werden gewährt, wenn die Renten und anderen Einkünfte den Lebensbedarf nicht decken. Sie sind ein Recht und nicht zu verwechseln mit Leistungen der öffentlichen oder privaten Fürsorge.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen, die :
- einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Rente (auch bei Vorbezug des Rentenanspruchs), eine IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder mindestens sechs Monate lang ein Taggeld der IV beziehen.
- ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
- Sie müssen die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen oder, wenn sie Ausländer sind, zehn Jahre lang ununterbrochen in der Schweiz gewohnt haben. Für Flüchtlinge und Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre. In der Regel erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder der EFTA die EL ohne Karenzzeit.
Nützliche Links und Formulare
- Formular für die Teilnahme von Versicherten
- Formular für den Antrag auf Ergänzungsleistungen
- Formular zur Beantragung von Hilfsmitteln
- Antragsformular für Hilflosenentschädigung
- Hilfsmittel: Bedingungen für den Erhalt und Beschreibung
- Hilflosenentschädigungen: Anspruchsvoraussetzungen und Beschreibung
- Richtlinie zur Beteiligung der Versicherten
- Information über das Gesetz über die Langzeitpflege von Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen