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Rechtlicher Rahmen im Wallis

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Wallis vom 14. Februar 2008 hält fest, dass der Patient und im erweiterten Sinne der Bewohner das Recht auf einen geistlichen Beistand sowie auf Achtung seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit hat. 

Nach dem Gesetz über das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat im Kanton Wallis (GVKS) vom 13. November 1991 sind die römisch-katholische Kirche und die evangelisch-reformierte Kirche durch die Kantonsverfassung als öffentlich-rechtliche Institutionen anerkannt.