Die Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird so oft wie notwen-dig einberufen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Die Vereinsversammlung:
- – beschliesst und revidiert die Statuten;
- – beschliesst das Personalstatut sowie die Lohntabelle für die Mitarbeitenden der angeschlossenen Institutionen und befindet über den Abschluss arbeitsrechtlicher Verträgen und Vereinbarungen;
- – trifft alle erforderlichen Entscheide für die Umsetzung des sozialen Zwecks gemäss Art. 3 der Statuten;
- – wählt die Mitglieder und den Präsidenten des Vorstandes unter Beachtung einer ausgewogenen Vertretung der drei Regionen (Ober-, Zentral- und Unterwallis), und wählt das Kontrollorgan;
- – bestimmt die Strategie und die Ziele der Vereinigung auf Grundlage von Vorschlägen des Vorstands;
- – legt die Jahresbeiträge fest;
- – genehmigt das Budget und die Jahresrechnung und entlastet die Organe;
- – beschliesst die erforderliche Reglemente;
- – fasst im Rahmen ihrer Kompetenzen alle Finanzentscheide;
- – schliesst Verträge und Vereinbarungen mit Dritten (KVG, Gemeinden u.a.m.), welche alle Mitglieder verpflichten