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Ressourcen für Fachpersonen

Anwendung des Gesetzes über die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe

Hintergrund

Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels hat das Walliser Parlament am 17. Juni 2020 ein Gesetz verabschiedet, das die Gesundheitseinrichtungen dazu verpflichtet, Praktikums- und Ausbildungsplätze für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe (Pflegefachpersonen, FaGe, AGS, FaBe) zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft Spitäler, Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (SMZ, Spitex), Rettungsdienste sowie Alters- und Pflegeheime.

Für die Umsetzung dieses Gesetzes müssen die verfügbaren Plätze in den Schulen und das Volumen an möglichen Ausbildungen für jede der oben genannten Einrichtungen evaluiert werden. Eine erste Einschätzung wurde anhand der Daten der betreffenden Schulen vorgenommen.

Prozess

Eine kantonale Evaluationskommission, in der die verschiedenen Akteure (Schulen und Institutionen) vertreten sind, unter der Leitung der Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) soll für jede Institution das Ausbildungspotenzial ermitteln und Ziele festlegen. Nach ihrer Sitzung vom 12. April definierte die Kommission globale Ziele pro Branche (Spitäler, SMZ, Pflegeheime, Rettungsdienste) und pro Institution (im Fall der Pflegeheime). Die Einzelheiten finden sich in den Anhängen.

Auf Empfehlung der Arbeitgeber wird eine Marge von –5% in Bezug auf das Ziel toleriert, bevor Sanktionen für eine Einrichtung in Betracht gezogen werden. Eine Institution, die ihre Ziele nicht erreicht, kann jedoch Ausbildungsleistungen mit einer anderen Einrichtung, die das Ziel übertrifft, «tauschen».

Vertreterin der AVALEMS in der kantonalen Kommission: Marie-Jeanne Muller

Die Alters- und Pflegeheime füllen eine spezielle Abrechnung aus

Die Pflegeheime informieren ein kantonales Portal über die durchgeführten Rekrutierungsbemühungen und die Anzahl der zur Verfügung gestellten Praktikums-/Lehrlingswochen.

Auch nicht besetzte Stellen zählen

Auch offene, aber nicht in Anspruch genommene Praktikums- oder Ausbildungsplätze werden gezählt. Sucht also eine Institution beispielsweise einen FaGe-Auszubildenden und niemand bewirbt sich, so wird dies bei der Evaluation der Anzahl der theoretisch in der Einrichtung angebotenen Praktikumswochen mitberücksichtigt. Diese erfolglosen Rekrutierungsbemühungen müssen jedoch dokumentiert werden können, um sie gegebenenfalls als Erklärung für das Verfehlen des Ziels vorlegen zu können.

Aufteilung der Ziele: möglicher Austausch von Ausbildungsleistungen mit anderen Institutionen

Jede Institution ist gegenüber den Behörden für das Erreichen ihres Zieles verantwortlich. Im Falle einer Nichterfüllung kann sie dies begründen, indem sie z. B. den Nachweis erbringt, dass die verfügbaren Praktikums- oder Ausbildungsplätze nicht besetzt werden konnten. Danach wird die Behörde die Stichhaltigkeit der ins Feld geführten Argumente beurteilen, bevor sie über allfällige Sanktionen entscheidet.

Kann eine Institution ihr Ziel nicht erreichen, hat sie die Möglichkeit, eine Partnerschaft mit einer anderen Einrichtung, die ihr Ziel übertrifft, einzugehen und sich so ihren Bonus zu sichern. Diese Vereinbarungen müssen dokumentiert werden. Die Koordination könnte beispielsweise der AVALEMS übertragen werden.

Regionale Beratungskommissionen

Die regionale Umsetzung des Gesetzes erfolgt durch regionale Kommissionen. Die AVALEMS hat ihre Vertreter in diesen Kommissionen ernannt:

  • Oberwallis: Markus Lehner (Martinsheim, Visp)
  • Zentralwallis: Samanta Valentim (St-Sylve, Vex)
  • Chablais: Philippe Zurlinden (3 Sapins, Troistorrent)

Dokumentation zum Thema

Gesetz über die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe

Durchführungsverordnung

Informationen zur Umsetzung der Rechtsvorschriften

Modalitäten der Finanzierung und Kontrolle der Bereitstellung

Ziele für 2027