info@avalems.ch

027 / 323 03 33

AVALEMS
Avenue de Tourbillon 19
1950 Sion

Ressourcen für Fachpersonen

Finanzierung

Streng genommen liefern BESA und interRAI genau dasselbe Ergebnis (eine Einschätzung des Pflegebedarfs) und stützen sich auf denselben Leistungskatalog (LK2020). Zwischen einer BESA- und einer interRAI-Beurteilung derselben situation können jedoch Unterschiede auftreten. Diese Unterschiede werden im Rahmen des Übergangsprozesses eines APH von BESA zu interRAI untersucht; in dieser Zeit werden alle Beurteilungen doppelt durchgeführt.

Initiale Mehrkosten

Die durch die Umstellung entstehenden Mehrkosten betreffen hauptsächlich IT-Kosten und Schulungen (einschliesslich der Vertretung abwesender Mitarbeiter). Die AVALEMS stellt ihren Mitgliedern einen Kostensimulator zur Verfügung (Link nur für Mitglieder).

Der Verband schätzt, dass der Wechsel von BESA zu interRAI für die 55 APH im Wallis Investitionen von mindestens 4,7 Millionen Franken verursachen wird. Die AVALEMS ist der Ansicht, dass diese Kosten direkt mit den Pflegetätigkeiten zusammenhängen und daher im Rahmen des KVG finanziert werden müssen (Kopie des Schreibens, das die AVALEMS an Staatsrat Mathias Reynard übermittelt hat).

In seiner Antwort vom 8. Juli 2026 (Kopie nur für Mitglieder) informiert Staatsrat Mathias Reynard jedoch darüber, dass die Umstellung mehrheitlich mit den bestehenden Mitteln erfolgen müsse. Die Finanzierung der Schulungen beispielsweise müsse über die bereits im Rahmen der Restfinanzierung zugesprochene Tagespauschale erfolgen.

Betriebliche Mehrkosten

Die interRAI-Lizenzen sind teurer als die BESA-Lizenzen. Zudem mussten die Softwareanbieter NEXUS und Carefolio Schnittstellen entwickeln, was die Kosten dieser Programme erhöht. Die interRAI-Schulungen sind ebenfalls kostspieliger und führen in ihrer aktuellen Form zu längeren Abwesenheiten als BESA.

Diese betrieblichen Mehrkosten können nicht präzise geschätzt werden und hängen weiterhin von den laufenden Verhandlungen sowie von der Marktkonfiguration ab; derzeit ist nur ein interRAI-Anbieter verfügbar. In jedem Fall und gemäss der vorstehenden Logik stehen diese Kosten direkt im Zusammenhang mit der Pflege und müssen daher im Rahmen des KVG finanziert werden.