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Allgemeines über das APH

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An wen richtet sich das APH?

Ein Altersheim (APH) ist vor allem für ältere Menschen gedacht, die aufgrund ihrer psychischen oder physischen Gesundheit nicht mehr selbständig zu Hause leben können. Neben einem hohen Pflege- und Betreuungsbedarf benötigen diese Menschen eine sehr gute medizinische und paramedizinische Versorgung, die von einem Pflegeheim organisiert und koordiniert werden kann.

Die Organisation des Alltags, die Pflege und die Unterstützung basieren auf den individuellen Bedürfnissen der Bewohner. Die Leistungen decken alle Lebensbereiche ab (Unterkunft, Mahlzeiten, sozio-kulturelle Aktivitäten, medizinische und paramedizinische Versorgung usw.).

Das Personal des Pflegeheims steht 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Bieten alle Pflegeheime die gleiche Betreuung an?

Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied bei der Betreuung und Begleitung älterer Menschen. In der Schweiz unterliegen Pflegeheime, ob öffentlich oder privat, ob mit oder ohne öffentliche Subventionen, den gleichen Regeln. Ihre Rechte und Pflichten, die Qualitätskontrollen und die Richtlinien sind für alle Einrichtungen gleich.

Obwohl die kantonalen Normen allen APHs im Wallis die gleichen Standards auferlegen, hat jede Einrichtung ihren eigenen Ansatz und ihre eigenen Besonderheiten.

Im Wallis gibt es etwa 50 Einrichtungen. In der Schweiz gibt es ca. 1500 Einrichtungen.

Gehen Sie weiter: Liste der Walliser Pflegeheime

Ab welchem Alter kann man eintreten? Gibt es Altersbeschränkungen?

Die Pflegeheime nehmen Personen im AHV-Alter auf, deren Gesundheitszustand keinen Krankenhausaufenthalt erfordert, die aber zu schwach sind, um zu Hause bleiben zu können.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Dienststelle für Sozialwesen des Kantons Wallis sind Ausnahmen für die Aufnahme von jüngeren Personen möglich, die eine angemessene sozialmedizinische Betreuung benötigen.

Im Durchschnitt erfolgt der Eintritt im Alter von 82 Jahren. In den letzten Jahren ist das Durchschnittsalter bei Eintritt in ein Pflegeheim gestiegen. Dies ist zum Teil auf einen verbesserten Gesundheitszustand der älteren Menschen zurückzuführen, aber auch auf die Entwicklung der häuslichen Pflege und Hilfe.

Muss ich nachweisen, dass ich in ein Pflegeheim eintreten muss?

Es ist nicht erforderlich, dass Sie im Besitz eines Rezeptes Ihres behandelnden Arztes sind. Bei Ihrer Aufnahme wird der Arzt des Pflegeheims formell feststellen, dass ein Aufenthalt in einem Pflegeheim aufgrund von Pflegebedürftigkeit, sozialen Schwierigkeiten und/oder neurokognitiven Störungen erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Langzeitaufenthalt, Kurzzeitaufenthalt, Tagesstätte und geschützter Wohnung?

  • Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheim): Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen benötigen rund um die Uhr eine qualitativ hochwertige medizinische und paramedizinische Versorgung.
  • Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege bietet älteren Menschen, die vorübergehend physisch oder psychisch geschwächt sind, eine sozialmedizinische Betreuung, damit sie sich vor der Rückkehr nach Hause erholen können. Die maximale Dauer eines Kurzaufenthalts beträgt vier Monate pro Jahr, wobei zwischen zwei Aufenthalten eine Heimkehr von mindestens einem Monat liegen muss. Wie die Tagesstätte ermöglicht auch diese Leistung eine Entlastung der pflegenden Angehörigen je nach Umständen oder Bedarf (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Erschöpfung usw.).
  • Tagesstätte: Die Tagesstätte richtet sich an alle älteren Menschen, die zu Hause leben und unter körperlicher Abhängigkeit, kognitiven Störungen oder sozialer Isolation leiden. Die Tagesstätte bietet unter der Woche zu festen Zeiten soziale Betreuung, Therapie, Wellness, Pflege und soziokulturelle Animation an. Die Begünstigten verbringen dort den ganzen oder halben Tag. Die Tagesbetreuung bietet auch die Möglichkeit, pflegende Angehörige je nach Umständen oder Bedarf (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Erschöpfung usw.) zu entlasten.
  • Betreute Wohnungen: Sie sind für gebrechliche ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt, die selbstständig in einer Wohnung leben können, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die betreuten Wohnungen sind mit Einrichtungen ausgestattet, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Mieter fördern. Den Bewohnern von betreuten Wohnungen kann eine persönliche Betreuung durch das regionale Gesundheitsamt oder andere Einrichtungen angeboten werden.

Einen Schritt weiter gehen: Arten von Angeboten

Was ist der Unterschied zwischen den Bezeichnungen „Langzeitpflege“, „Pflegeheim“, „Heim“, „Wohnheim“ und „Residenz“?

Diese Begriffe liegen nahe beieinander. Das Pflegeheim, das Heim, das Heim oder die Residenz bezeichnen die Orte, an denen die Menschen aufgenommen werden, während sich der Langzeitaufenthalt auf die unbefristete, rund um die Uhr erbrachte Pflege- und Betreuungsleistung bezieht.