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Vorbereitung auf den eidgenössischen Fachausweis STPS

Arbeitgeber müssen Spezialisten für Arbeitssicherheit hinzuziehen, wenn der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und ihre Sicherheit dies erfordern. Diese Verpflichtung ist in den Artikeln 11a bis 11f der Verordnung über die Unfallverhütung festgelegt. Sie wird durch die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) konkretisiert.

Spezialisten der Arbeitssicherheit sind Inhaber des eidgenössischen Fachausweises als Spezialist STPS (siehe Verordnung über die Unfallverhütung), Arbeitsmediziner, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsbeauftragte, die die Anforderungen der Verordnung über die Eignung von Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen.