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Angebotsarten

Die Walliser APH bieten mehrere Arten von Angeboten.

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Langzeitpflege 

Die Langzeitpflege in einem APH ist vorgesehen für betagte oder behinderte Personen, deren Gesundheitszustand einen weiteren Verbleib zu Hause mit hinreichender Lebensqualität und Sicherheit ausschliesst.

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Die Entscheidung für einen Heimeintritt erfolgt manchmal bewusst und freiwillig. Meist wird eine ständige Betreuung im Alltag aber aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder hohen Alters erforderlich. In diesen Fällen wird der Entscheid in Abstimmung mit Angehörigen und dem Hausarzt getroffen. 

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Kurzzeitpflege

Der Kurzaufenthalt ermöglicht die vorübergehende Aufnahme einer zu Hause lebenden Person, um die Familie, die für ihre Pflege verantwortlich ist, zu entlasten. Die Höchstdauer für einen Kurzaufenthalt beträgt 4 Monate pro Person und Jahr, wobei die Rückkehr mindestens einen Monat dauern muss. Ebenfalls gedacht sind die Kurzaufenthaltsbetten für betagte Menschen, die sich z.B. nach einem Spitalaufenthalt vorübergehend nicht selbst versorgen können und für die auch keine häusliche Pflege in Frage kommt. Nach einem Unfall oder einer Krankheit (z.B. einem  Sturz, einer allgemeinen Gesundheitsverschlechterung) können betagte Menschen auch vorübergehend ein Kurzaufenthaltsbett belegen.

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Die Kurzzeitpflege bietet betagten Menschen eine gelegentliche oder regelmässige medizinische und soziale Betreuung, sodass sie ihr Leben daheim fortsetzen können, zugleich aber ihre Angehörigen entlastet werden. Die meisten solchen Einrichtungen werden von einem APH oder einem SMZ verwaltet; einige schliessen einen Kooperationsvertrag mit einem APH/SMZ ab, andere stehen unter unabhängiger Leitung. Sie unterstützen hilfsbedürftige Personen und arbeiten auf eine Rückkehr nach Hause hin.

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Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat beschlossen, den Zugang zur Dienstleistung der vorübergehenden Kurzzeitaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen (APH) zu erleichtern. Ab ersten Januar 2017 werden die Kosten auf 50 Franken pro Tag reduziert. Damit wird eine der Empfehlungen umgesetzt, die für die Planung der Langzeitpflege 2016-2020 vom Staatsrat beschlossen wurde.

Informationsflyer zum Kurzaufenthalt im APH

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Tagespflege

Die Tagesstätten sind überwiegend von Montag bis Freitag mit festen Uhrzeiten geöffnet. Sie dienen dazu,

  • – die Angehörigen zu entlasten und den Familien zu helfen,
  • – den Eintritt in ein Altersheim hinauszuschieben,
  • – die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Betroffenen zu fördern und
  • – ein offenes Ohr und Gelegenheit zum Austausch zu bieten.

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Ziel der Tagespflege ist es, betagte oder behinderte Menschen zu begleiten und ihnen mehr Lebensqualität zu bieten, indem man auf sie eingeht, ihnen über Tag massgeschneiderte Pflegeleistungen anbietet und sie zu verschiedenen Tätigkeiten anregt.

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Leistungen

Die Lang- und Kurzzeitpflege umfasst zwei Arten von Leistungen:

  • – Die Betreuungs- und Pensionsleistungen (Beherbergung, Mahlzeiten, Animation)
  • – Pflegerische Dienstleistungen

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Die Rahmenbedingungen für den Aufenthalt regelt der zwischen dem neuen Bewohner und dem APH geschlossene Heimvertrag.

In manchen Einrichtungen hat der Bewohner die Wahl zwischen Einzel- und Doppelzimmer.