Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird so oft wie notwen-dig einberufen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Die Generalversammlung:
- beschliesst und revidiert die Statuten;
- beschliesst das Personalstatut sowie die Lohntabelle für die Mitarbeitenden der angeschlossenen Institutionen und befindet über den Abschluss arbeitsrechtlicher Verträgen und Vereinbarungen;
- trifft alle erforderlichen Entscheide für die Umsetzung des sozialen Zwecks gemäss Art. 3 der Statuten;
- wählt die Mitglieder und den Präsidenten des Vorstandes unter Beachtung einer ausgewogenen Vertretung der drei Regionen (Ober-, Zentral- und Unterwallis), und wählt das Kontrollorgan;
- bestimmt die Strategie und die Ziele der Vereinigung auf Grundlage von Vorschlägen des Vorstands;
- legt die Jahresbeiträge fest;
- genehmigt das Budget und die Jahresrechnung und entlastet die Organe;
- beschliesst die erforderliche Reglemente;
- fasst im Rahmen ihrer Kompetenzen alle Finanzentscheide;
- schliesst Verträge und Vereinbarungen mit Dritten (KVG, Gemeinden u.a.m.), welche alle Mitglieder verpflichten