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AVALEMS
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1950 Sion

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird so oft wie notwen-dig einberufen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Die Generalversammlung:

  • beschliesst und revidiert die Statuten;
  • beschliesst das Personalstatut sowie die Lohntabelle für die Mitarbeitenden der angeschlossenen Institutionen und befindet über den Abschluss arbeitsrechtlicher Verträgen und Vereinbarungen;
  • trifft alle erforderlichen Entscheide für die Umsetzung des sozialen Zwecks gemäss Art. 3 der Statuten;
  • wählt die Mitglieder und den Präsidenten des Vorstandes unter Beachtung einer ausgewogenen Vertretung der drei Regionen (Ober-, Zentral- und Unterwallis), und wählt das Kontrollorgan;
  • bestimmt die Strategie und die Ziele der Vereinigung auf Grundlage von Vorschlägen des Vorstands;
  • legt die Jahresbeiträge fest;
  • genehmigt das Budget und die Jahresrechnung und entlastet die Organe;
  • beschliesst die erforderliche Reglemente;
  • fasst im Rahmen ihrer Kompetenzen alle Finanzentscheide;
  • schliesst Verträge und Vereinbarungen mit Dritten (KVG, Gemeinden u.a.m.), welche alle Mitglieder verpflichten