Grundbildungen und höhere Berufsbildungen
Bei den meisten in APH ausgeübten Tätigkeiten handelt es sich heute um qualifizierte Berufe, die den Abschluss einer beruflichen Grundbildung (Sekundarstufe) oder einer höheren Berufsausbildung (Tertiärstufe) voraussetzen.
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Eine Ausbildung absolvieren in der Regel junge Leute unmittelbar nach Abschluss ihrer Schulpflicht. Der Nachweis über solche Ausbildungsgänge erfolgt durch ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) für zweijährige Ausbildungen bzw. durch ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) für drei- oder vierjährige Ausbildungen.
Eine neben einer EFZ-Ausbildung erworbene Berufsmatura öffnet die Türen zu einer Fachhochschule (FH) oder zur Universität. Beide gelten als höhere Berufsausbildung.
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Sämtliche Ausbildungsgänge im Bereich Gesundheit und Soziales wurden 2004 schweizweit vereinheitlicht und werden deshalb in allen Kantonen anerkannt.
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Personen, die keine berufliche Grundbildung abgeschlossen haben oder kein Zeugnis besitzen, das ihre Kenntnisse bestätigt, haben die Möglichkeit, ihre in der Praxis erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch die Anerkennung und Validierung erbrachter Bildungsleistungen (VAE) bestätigen zu lassen (Ausbildungsebene oder höher).
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In der Schweiz und im Wallis gibt es zahlreiche Aus- und Fortbildungszentren. Im Wallis sind insbesondere folgende Zentren massgeblich:
- Die HES SO Valais/Wallis, d.h. Hochschule für Gesundheit und die Hochschule für Soziale Arbeit
- Das Centre de formation d’Héviva (Waadtländer Vereinigung der APH)
- OrTra SSVS (Organisation der Arbeitswelt, Gesundheit und Soziales Wallis)
- Espace Compétences
- Rotes Kreuz Wallis
- EPASC (École professionnelle de l’artisanat et du service communautaire)
- OdASanté
- ARTISET
Bitte beachten: Diese Liste ist nicht abschliessend, sondern dient nur als Orientierungshilfe.
Auch die folgenden Links dienen als Hilfe bei der Wahl eines Ausbildungsgangs.