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Der Kurzaufenthalt

Der Kurzaufenthalt ermöglicht die vorübergehende Aufnahme einer zu Hause lebenden Person, um die Familie, die für ihre Pflege verantwortlich ist, zu entlasten. Die Höchstdauer für einen Kurzaufenthalt beträgt 4 Monate pro Person und Jahr, wobei die Rückkehr mindestens einen Monat dauern muss. Ebenfalls gedacht sind die Kurzaufenthaltsbetten für betagte Menschen, die sich z.B. nach einem Spitalaufenthalt vorübergehend nicht selbst versorgen können und für die auch keine häusliche Pflege in Frage kommt. Nach einem Unfall oder einer Krankheit (z.B. einem  Sturz, einer allgemeinen Gesundheitsverschlechterung) können betagte Menschen auch vorübergehend ein Kurzaufenthaltsbett belegen.

Die Kurzzeitpflege bietet betagten Menschen eine gelegentliche oder regelmässige medizinische und soziale Betreuung, sodass sie ihr Leben daheim fortsetzen können, zugleich aber ihre Angehörigen entlastet werden. Die meisten solchen Einrichtungen werden von einem APH oder einem SMZ verwaltet; einige schliessen einen Kooperationsvertrag mit einem APH/SMZ ab, andere stehen unter unabhängiger Leitung. Sie unterstützen hilfsbedürftige Personen und arbeiten auf eine Rückkehr nach Hause hin.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat beschlossen, den Zugang zur Dienstleistung der vorübergehenden Kurzzeitaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen (APH) zu erleichtern. Ab ersten Januar 2017 werden die Kosten auf 50 Franken pro Tag reduziert. Damit wird eine der Empfehlungen umgesetzt, die für die Planung der Langzeitpflege 2016-2020 vom Staatsrat beschlossen wurde.