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Grosser Rat: Novembersitzung

Die Walliser Abgeordneten trafen sich vom 12. bis 15. November in Sitten. Die AVALEMS fasst die für die Branche der Alters- und Pflegeheime relevanten Diskussionen zusammen.

Verabschiedung des Gesundheitsgesetzes

Die schliesslich angenommene Version (83.59% JA-Stimmen) enthält insbesondere Revisionen zu Artikel 11a über der kantonalen Pflegefachperson. Die Vorschläge zur Streichung dieses Artikels wurden weitgehend abgelehnt (72%), so dass die angenommene revidierte Fassung schliesslich wie folgt lautet:

Der Staatsrat ist daher mit der Veröffentlichung des Gesetzes beauftragt. Sofern innerhalb von 90 Tagen kein Referendum stattfindet, wird das Gesetz anschliessend in Kraft treten. AVALEMS begrüsst die Revision, die den Bemerkungen folgt, die die Vereinigung in ihrer Stellungnahme(Link zur Veröffentlichung) formuliert hatte.

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Erste Debatten über das Budget 2025

Die Pressemitteilung der AVALEMS, die am Tag vor der Eröffnung der Sitzung verschickt wurde, wurde in das Argumentarium der SP-Fraktion für die Einreichung eines Änderungsantrags über zusätzliche 4,8 Millionen zugunsten der Walliser Pflegeheime aufgenommen.

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Nicht finanzierte Pflegeleistungen

Der von Martin Kalbermatter und anderen (neo-Fraktion) eingereichte Antrag fordert den Staatsrat auf, einen Vergleich der BESA-Niveaus zwischen den Pflegeheimen des Kantons und anderen Kantonen zu erstellen, die interregionalen Unterschiede zu erklären und Massnahmen zu ergreifen, die eine kostendeckende Vergütung der Leistungen ermöglichen, die für Bewohner mit kognitiven Störungen erbracht werden.

In der Debatte wies die SVP-Fraktion darauf hin, dass sie zunächst geplant hatte, das Thema abzulehnen, dann aber ihre Meinung änderte, insbesondere in Anbetracht der Mitteilungen der AVALEMS über die finanziellen Schwierigkeiten, die die Pflegeheime erleben.

Die Vorlage wurde schliesslich von allen Parteien mit Ausnahme der FDP angenommen. Der Staatsrat wurde beauftragt, in der nächsten Phase (Annahme oder Ablehnung durch den Grossen Rat) Stellung zu beziehen.

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Datenschutzbeauftragte

Das von der Mitte eingereichte Postulat kritisierte, dass die Mittel zur Umsetzung des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA)) verschwendet werden. Die Autoren wiesen insbesondere auf die Verpflichtung für jedes Pflegeheim, SMZ, soziale Einrichtung usw. hin, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) zu ernennen, der zwar über das erforderliche Fachwissen verfügt, aber keine Entscheidungsbefugnis hat. Nach Berechnungen des WVSMZ, der AVIP und der AVALEMS entspricht dies 10 VZÄ für den Kanton. Die Postulanten forderten eine vernünftige Umsetzung der Durchführungsverordnung zum Gesetz und insbesondere die Aufnahme der Möglichkeit, dass der DPO eine Entscheidungsverantwortung in der Struktur übernimmt, sowie die Festlegung eines VZÄ/Mitarbeiter-Verhältnisses durch die Behörden (und die Finanzierung).

Die Einreichung des Postulats wurde mit 74.79% angenommen und der Staatsrat ist nun beauftragt, in der nächsten Phase (Annahme oder Ablehnung des Postulats) Stellung zu beziehen. AVALEMS unterstützt eine durchdachte und pragmatische Umsetzung des Gesetzes. Die Vereinigung wird auch darauf achten, dass die Kriterien präzise sind und dass die finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden.

(Fehlende) IT-Strategie

In der Fragestunde befassten sich zwei Themen mit der IT-Infrastruktur von sozial- und gesundheitswissenschaftlichen Einrichtungen. Martine Tristan (FDP) erinnerte an die Aufgabe von Valogis und fragte den Kanton nach der kantonalen Strategie für IT-Investitionen in halbstaatliche Einrichtungen. Ludivine Luy (Die Mitte) fragte nach den Kriterien für die Verknüpfung der Systeme von nahe gelegenen halbstaatlichen Einrichtungen (z.B. Alters- und Pflegeheime und SMZ).

In seiner Antwort erinnerte Staatsrat Reynard daran, dass der Verzicht auf eine einheitliche Software im Bereich der Behinderten und der sozialpädagogischen Einrichtungen dem Willen der Einrichtungen entspreche und dass die Einrichtungen bei der Wahl ihres neuen Tools dennoch einem vom Kanton ausgearbeiteten einheitlichen Lastenheft folgen müssten. In Bezug auf die Schnittstellen zwischen den Tools erinnerte der Minister daran, dass die Einrichtungen ihr Tool frei wählen können. Im selben Satz räumte der Minister jedoch ein, dass der Wechsel des Verwaltungstools (ERP) der SMZ die Notwendigkeit einer Verbesserung der Schnittstellen zwischen den Tools verdeutlicht. Zu diesem Zweck erwähnte Mathias Reynard eine Koordination unter der Schirmherrschaft des Kantons, die die betroffenen Dachverbände und Institutionen (WVZMS, AVALEMS und Spital Wallis) einbeziehen würde.

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