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Erwachsenenschutzrecht: Grundlegende Begriffe

Die Spitex stellt manchmal fest, dass sich ein Klient in Gefahr befindet und Hilfe und Schutz benötigt. Es stellt sich dann die Frage, welche Situationen der PPAA gemeldet werden müssen, von wem und nach welchem Verfahren.

Wenn die Person, die in ein Heim eintritt, nicht mehr voll urteilsfähig ist, muss auf Seiten der Pflegeheime geklärt werden, wer der gesetzliche Vertreter, der therapeutische Vertreter oder der mit einer Vollmacht handelnde Vertreter ist. Einige Vertretungsentscheidungen müssen von der APEA getroffen werden. Welche sind das? Welche Verfahren müssen Pflegeheime einführen, um den gesetzlichen Rahmen einzuhalten?

Diese Schulung soll den Mitarbeitern von Alters- und Pflegeheimen die Möglichkeit geben, die Grundbegriffe des Erwachsenenschutzes zu erlernen und dessen Interventionen zu verstehen.

Sie soll den Teilnehmern auch ein besseres Verständnis der Rolle und der Umstände vermitteln, unter denen eine Meldung an die PAVE erfolgen sollte.

Zweck / Ziele

  • Die Rolle und die Arbeitsweise einer PPAA zu identifizieren
  • Auseinandersetzung mit dem Begriff des Erwachsenenschutzes und den verschiedenen Arten von Schutzmaßnahmen
  • Definition und Präzisierung der folgenden Begriffe: Kurator, gesetzlicher Vertreter, therapeutischer Vertreter und Vertreter, der aufgrund einer Vollmacht handelt.
  • Verstehen, wann eine Situation der PTAA gemeldet werden muss und welche Konsequenzen dies für den Meldenden hat.
  • Identifizieren, in welchem Kontext die PPAA tätig wird
  • Verstehen, was eine Vorsorgevollmacht ist

Pädagogische Mittel

  • Theoretischer Input mit Analyse von Praxisbeispielen
  • Interaktiver Workshop auf der Grundlage konkreter Situationen

Sonstige Informationen

Stundenplan: nach Bedarf zu definieren

Teilnehmerzahl: Minimum 7, Maximum 20 Teilnehmer

Zielpublikum: Fachkräfte des Gesundheits- und Sozialwesens, die in der häuslichen Pflege oder in Pflegeheimen tätig sind.

Ausbilderin: Noélie Venetz

Vorsitzende einer PTAA
Rechtsanwältin, LL.M.
CAS in Erwachsenen- und Kinderschutz