Dotierung
Das APH legt in den Anwendungsrichtlinien zu dieser Vereinbarung die Dotierung für den Seelsorgedienst fest. (Empfehlung der Kirchen: 50%-Pensum pro 100 Bewohner – im Rahmen der Möglichkeiten der APH und der Kirchen).
Das APH legt in den Anwendungsrichtlinien zu dieser Vereinbarung die Dotierung für den Seelsorgedienst fest. (Empfehlung der Kirchen: 50%-Pensum pro 100 Bewohner – im Rahmen der Möglichkeiten der APH und der Kirchen).