Einstellungsbedingungen
Modell 1
Die Entschädigung der Mitglieder des Seelsorgedienstes, die direkt vom APH eingestellt werden, erfolgt gemäss der Lohnskala der Kirchen und unter Berücksichtigung des Ausbildungsniveaus und der Berufserfahrung des künftigen Mitarbeiters.
Modell 2
Für die mit der spirituellen Begleitung im APH betraute Person gelten die gleichen Sozial- und Salärbedingungen wie für Mitarbeitende des Bistums Sitten oder der reformierten Kirche, wenn die Person im Auftrag der Pfarrei tätig ist.
Modell 3
Es wird weder eine Finanzierung noch ein bestimmter Auftrag definiert.