Mindestlohn für Mitarbeitende der Alters- und Pflegeheime (APH)
Die Arbeiten zur Einführung eines Mindestlohns von CHF 4‘000 begannen 2018 durch eine interne Kommission. So wurden Simulationen durchgeführt, die es ermöglichten, die Auswirkungen einer solchen Entscheidung zu erheben. Gemäss der Strategie 2019 – 2023 der AVALEMS stellen die Arbeitsbedingungen in den Walliser APH‘s ein wichtiges Anliegen für die Mitglieder dar.
Im Juni 2020 hat die Vereinsversammlung der AVALEMS der Einführung des Mindestlohnes von 4‘000 Franken für alle Mitarbeitenden der Walliser APH angenommen. Dieser Beschluss betrifft an die 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Dies ist nicht die einzige Massnahme im Personalbereich (HR), aber sie ist ein symbolischer und konkreter Schritt zur Verbesserung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen in den APH, was eines der Ziele der Strategie der AVALEMS 2019-2023 ist.