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Themendossiers

Mitarbeitende, Organisation und Ausbildung

Die im Seelsorgedienst tätigen Mitarbeitenden können verschiedene Funktionen übernehmen:

  • Seelsorger (Priester, Pastor oder Diakon)
  • Pastoralassistent in der Seelsorge (Laie mit akademischer Ausbildung)
  • Seelsorgehelfer (Absolventen des Studiengangs Theologie)
  • Seelsorgehelfer (Absolventen des Kurses Glauben heute 1 und 2)
  • Personen mit CPT-Ausbildung (Clinical Pastoral Training)
  • Personen mit einem CAS (Certificate of Advanced Studies) Spirituelle Begleitung im Gesundheitswesen
  • Regelmässig freiwillig Tätige des Seelsorgeteams
  • Andere (von den Kirchen als gleichwertig anerkannte Ausbildungen)

Die Kirchen bezeichnen die Person, die für den Seelsorgedienst verantwortlich ist.

Die Kirchen stellen sicher, dass die Vertreter mit einer angemessenen Ausbildung auf ihre Tätigkeit in den APH vorbereitet sind.

Die Zusammenarbeit kann nach einem der drei folgenden Modelle erfolgen, wobei die APH in der Wahl des Modells frei sind:

  1. Das APH stellt ein vom Bischof von Sitten, bzw. vom Abt von St-Maurice für Einrichtungen auf dem Gebiet der Abtei, bezeichnetes Mitglied des Seelsorgeteams ein. Mit dieser Möglichkeit zur Ernennung kann der Bischof die Ausbildung der Seelsorger gewährleisten. Das APH kann auch einen vom Synodalrat ernannten Seelsorger einstellen.  Es obliegt den Pfarreien, mit denen das APH zusammenarbeitet, dem Bischof / dem Präsidenten des Synodalrates entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, während das APH für die vertragliche Regelung des Verhältnisses und die Entschädigung verantwortlich ist.
  2. Das APH überträgt den Pfarreien in seinem Tätigkeitsgebiet die Ernennung eines Mitglieds des Seelsorgeteams mit den entsprechenden Qualifikationen für die spirituelle Begleitung der Bewohner im APH. Das Pensum für diese Aufgabe wird gemeinsam mit der Leitung des APH festgelegt. Das APH überträgt die Entschädigung des Mitglieds des Seelsorgeteams an die Pfarrei und verpflichtet sich zur Rückerstattung der Gehaltskosten nach monatlicher Abrechnung.
  3. Das APH anerkennt die Mitglieder des Seelsorgeteams, die innerhalb der Einrichtung eine gewisse Präsenz bieten, jedoch ohne Auftrag oder Entschädigung.

Andere aussenstehende Personen können ehrenamtlich mit der für die spirituelle Begleitung verantwortlichen Person zusammenarbeiten: Priester, Pastor, Ordensleute, Besuchsdienste, Sterbegleiter usw. Das APH und die für die spirituelle Begleitung im APH zuständigen Personen führen gemeinsam eine Liste der diesbezüglich aktiven Personen.