info@avalems.ch

027 / 323 03 33

AVALEMS
Avenue de Tourbillon 19
1950 Sion

Leben im Pflegeheim (allgemeine Organisation)

Sie können die Antwort auf Ihre Fragen nicht finden? Kontaktieren Sie uns!

Wie verlaufen die ersten Tage? Gibt es eine Akklimatisierungsphase?

Jedes Pflegeheim hat seine eigene Organisation, aber in der Regel stehen ein Willkommensessen und ein Rundgang durch die Einrichtung auf dem Programm.

In den folgenden Tagen wird eine Beurteilung der Bedürfnisse, der täglichen Gewohnheiten und des Gesundheitszustands der Person vom Pflegepersonal durchgeführt. Die Teammitglieder, die in das Leben der Person eingreifen müssen, stellen sich vor. Diese Eingewöhnungsphase kann einige Wochen dauern.

Wie sieht ein Tag im Pflegeheim aus?

Jede Einrichtung erlebt ihren Tag anders und achtet darauf, das Betreuungsprojekt anzubieten, das den Gewohnheiten und Wünschen der älteren Person am besten entspricht.

In der Regel laufen die Tage jedoch wie folgt ab:

  • Vormittag: Der erste Teil des Vormittags ist dem Mittagessen und der Grundversorgung gewidmet. Anschließend können die Bewohnerinnen und Bewohner an Aktivitäten teilnehmen, woraufhin das Mittagessen serviert wird.
  • Nachmittag: Es wird eine Siesta angeboten. Darauf folgen Animationen, Besuche oder Gruppentreffen.
  • Abendbrot: Das Abendessen wird in der Regel gegen 18 Uhr serviert, bevor Sie sich für die Nacht vorbereiten.

Im Laufe des Tages werden zwischen den Mahlzeiten mehrere Snacks angeboten.

Welche Animationen und Aktivitäten stehen mir zur Verfügung? Muss ich daran teilnehmen?

In Alten- und Pflegeheimen bietet die soziokulturelle Animation eine Reihe von Aktivitäten an, die den Bewohnern zur Verfügung stehen, um ihre Autonomie zu erhalten und soziale Beziehungen zu fördern. Sie sind zwar fakultativ, werden aber gefördert, da sie das Begleitprojekt widerspiegeln und das Wohlbefinden verbessern.

Dazu gehören z.B. körperliche Aktivitäten (Haltung, Geschicklichkeit, Mobilität), kreative Aktivitäten (Zeichnen, Stricken, Basteln), soziale Aktivitäten (Gespräche, Singen, Spiele, Ausflüge), Alltagsaktivitäten (Kochen, Spiritualität) oder kurze begleitete Ausflüge (um persönliche Einkäufe zu tätigen). Zu Ostern, Weihnachten und dem Nationalfeiertag werden häufig Feierlichkeiten organisiert.

Kann ich frei ausgehen? Kann ich ungehindert Besuch empfangen?

Ja. Sofern Ihr physischer oder psychischer Gesundheitszustand Sie nicht daran hindert, können Sie sich jederzeit frei bewegen und Besuch empfangen. Die Arbeitszeiten sind flexibel und variieren von Institution zu Institution.

Gehen Sie einen Schritt weiter: Frage „Kann ich mich abmelden oder in den Urlaub fahren?“

Wer sind die Fachleute, die ich in dem Pflegeheim treffen werde?

Während Ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim werden Sie mit verschiedenen Berufsgruppen in Kontakt kommen: dem medizinisch-pflegerischen Team, dem Animationsteam, dem Hauswirtschaftsteam, dem technischen Team und dem Verwaltungsteam.

Externe Dienstleister wie Friseure, Podologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder andere Therapeuten sind in der Einrichtung tätig.

Werden meine Familie und ich eine Bezugsperson haben?

Ja! In den meisten Alten- und Pflegeheimen wird eine Bezugsperson benannt, die den Betreuungsplan des älteren Menschen überwacht und Verbesserungsvorschläge der Familie entgegennimmt und weiterleitet.

Ich möchte im Altersheim beten, ist das möglich?

In Alten- und Pflegeheimen nimmt die Spiritualität einen wichtigen Platz ein und erfordert die Anwesenheit von Betreuern und Betreuerinnen, um die religiöse und kulturelle Vielfalt zu integrieren.

In der Praxis werden sie unterschiedlich gehandhabt. In einigen Pflegeheimen kommen Seelsorgerinnen und Seelsorger aus der Gemeinde und organisieren das Gebet. Einige Einrichtungen verfügen über einen Ort der Besinnung, eine Kapelle und einen Seelsorgedienst. Schließlich werden in einigen Alten- und Pflegeheimen Messen angeboten.

Einen Schritt weiter gehen: Dossier „Spiritualität in Alters- und Pflegeheimen“.

Kann man mich in einem Zweibettzimmer unterbringen, obwohl ich das nicht möchte?

Aus Rücksicht auf Komfort und Privatsphäre bieten APH immer seltener Doppelzimmer an. In neueren Gebäuden gibt es praktisch keine mehr – es sei denn, sie sind für Paare bestimmt oder dienen in Einzelfällen dazu, ängstlichen Bewohnerinnen und Bewohnern Sicherheit zu geben.

In der Praxis kann es vorkommen, dass Sie aufgrund mangelnder Verfügbarkeit ein Zweibettzimmer akzeptieren müssen. Das APH wird sein Möglichstes tun, um Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Einzelzimmer anzubieten.

Kann ich meine persönlichen Gegenstände und Möbel mitnehmen?

In der Regel wird ausdrücklich empfohlen, persönliche Sachen mitzubringen.Gemäss Pensionsvertrag ist das Zimmer mit einem Pflegebett, Nachttisch sowie Wandschrank ausgestattet. Manche APH stellen einen angepassten Sessel und einen Fernseher zur Verfügung.

Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zimmer mit eigenen kleinen Möbelstücken, Fotos und Bildern nach Ihrem Geschmack zu gestalten, sofern ausreichend Platz vorhanden ist und die Pflege dadurch nicht beeinträchtigt wird. Teppiche sind meist nicht erlaubt.

Wer kümmert sich um die Reinigung meiner persönlichen Gegenstände?

Die Pflege der Wäsche gehört zum Service des APH. Davon ausgenommen sind Kleidungsstücke, die von einem externen Dienstleister wie einer Wäscherei chemisch gereinigt werden müssen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten selber tragen.

Persönliche Kleidungsstücke müssen beim Eintritt ins Heim mit Vor- und Nach namen beschriftet sein.

Kann ich mein Haustier mitnehmen?

Ob ein Haustier ins APH mitgebracht werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Tierart, dem Gesundheitszustand der Bewohnerin oder des Bewohners und den Vorgaben der Einrichtung. Da jede Situation anders ist, empfiehlt es sich, dieses Thema direkt mit dem APH zu besprechen, um die best mögliche Lösung zu finden.

Kümmert sich das APH um meine Post?

Nein, es ist nicht Aufgabe des APH, sich um Ihre administrativen Angelegenheiten oder die Bearbeitung Ihrer Post zu kümmern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, einer nahestehenden Person eine Vollmacht zu erteilen oder eine Beistandschaft zu beantragen. Das APH kann Sie jedoch beraten oder Sie an entsprechende Einrichtungen verweisen.