Mitgliederbereich

Interprofessionelle Zusammenarbeit

Pflegeteam und Schlüsselpersonen

Grundpfeiler für die Pflege der Mundgesundheit von betagten Menschen in Pflegeeinrichtungen sind die Zusammenarbeit unter den Fachleuten und ihre Weiterbildung. Die Zusammenarbeit findet dabei auf verschiedenen Stufen statt: Die erste Stufe ist die Kooperation innerhalb des Pflegeteams selbst, wobei auch die Ansprechperson für die Mundgesundheit miteinbezogen wird. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Ansprechperson für die Mundgesundheit und der Patenzahnärztin oder dem Patenzahnarzt der Institution. Ist eine zahnärztliche Behandlung erforderlich, arbeiten schliesslich das Pflegeteam und die zahnmedizinischen Fachleute (behandelnder Zahnarzt, Dentalhygienikerin usw.) zusammen. Daneben sollte auch der Zusammenarbeit zwischen dem Küchenteam und dem Pflegedienst besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da Ernährung und Mundgesundheit ebenfalls eng miteinander verknüpft sind.

In einer Institution stehen folgende Ressourcen zur Verfügung.

Das Pflegepersonal 

Der Einbezug des Pflegepersonals ist essenziell. Dabei ist Teamarbeit von entscheidender Bedeutung und beginnt bereits bei der Erstellung der individuellen Mundhygieneprotokolle. Die Pflegefachpersonen entscheiden gemeinsam, welches Protokoll für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner gewählt wird, damit dieses auch von allen angewandt werden kann.

Die Ansprechperson für die Mundgesundheit (siehe Pflichtenheft in Anhang 1)

In jeder Institution wird mindestens eine Ansprechperson für die Mundgesundheit bestimmt; idealerweise eine für jedes Pflegeteam. Sie muss eine Teambuilderin mit anerkannten pädagogischen Kompetenzen sein und die Fähigkeit besitzen, sich mit anderen auf die gleiche Stufe zu stellen – auch mit jenen, die sich beim Thema Mundgesundheit weniger wohlfühlen. Dem gesamten Pflegepersonal muss klar sein, wer die Ansprechperson für die Mundgesundheit ist. Ausserdem muss Letztere über ausreichend Zeit verfügen, um das Team bei der Etablierung von Mundhygienemassnahmen zu begleiten und diese auch kontrollieren zu können.

Mit der Einführung dieser Funktion sollen dauerhaft optimale Voraussetzungen für eine gute Mundgesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner geschaffen werden. Die Ansprechperson für die Mundgesundheit hat folgende Aufgaben[1]:

  • Schulungen für die Mitarbeitenden in der Institution durchführen und bei personellen Wechseln in den Teams wiederholen
  • Das Team in die Mundpflege einbeziehen und dabei auf die Bedeutung der Mundhygiene für die Bewohnerinnen und Bewohner hinweisen
  • Den Bezug zwischen Mundgesundheit und guter Pflege herstellen
  • Einen Beitrag zur Erkennung oraler Pathologien leisten
  • Zusammen mit dem Team dafür sorgen, dass das Übersichtsblatt für die Mundhygiene (Anhang 2) auf dem neusten Stand gehalten wird

Behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt der Person 

Da die Mundgesundheit zur umfassenden Gesundheitsversorgung der Bewohnenden gehört, ist es wichtig, die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt miteinzubeziehen. Letztere/r muss angeben, ob in Bezug auf den Gesundheitszustand der Bewohnerin oder des Bewohners besondere Vorsichtsmassnahmen ergriffen werden müssen. Dies betrifft insbesondere das Risiko einer infektiösen Endokarditis oder laufende Behandlungen, die sich auf die Mundgesundheit auswirken können (Blutverdünner, Störungen des Speichelflusses usw.). Die Ärztin oder der Arzt wird auch bei der Verschreibung gewisser Produkte wie Duraphat® oder Fluorid-Zahngelees (elmex® gelée, paro® amin fluor gelée usw.) hinzugezogen. Diese Zahngelees sind im Übrigen in Apotheken rezeptfrei erhältlich.

Behandelnde Zahnärztin oder behandelnder Zahnarzt der Person 

Wünschen die Bewohnerin bzw. der Bewohner und ihre oder seine Angehörigen, dass die Mundpflege vom bisherigen behandelnden Zahnarzt durchgeführt wird, und kann ein solcher Termin vereinbart werden, bleibt der bisherige Zahnarzt die bevorzugte Ansprechperson. Dieser muss dem Pflegeheim für jede Patientin und jeden Patienten Empfehlungen zur täglichen Mundhygiene abgeben. Es ist aber auch möglich, diese Rolle einer anderen Zahnärztin oder einem anderen Zahnarzt zu übertragen, mit dem die Einrichtung eng zusammenarbeitet.

Patenzahnärztin oder Patenzahnarzt der Institution

Sie oder er übernimmt die zahnärztliche Erstuntersuchung von neuen Bewohnerinnen und Bewohnern und füllt das Eintrittsformular aus, das für die Organisation der Präventivpflege in der Einrichtung benötigt wird. Ist eine kurative Behandlung in der Praxis erforderlich, organisiert der Patenzahnarzt diese in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Zahnarzt des Bewohners, nachdem er die Angehörigen oder die Vertrauensperson des Bewohners informiert und mit ihnen ein Gespräch geführt hat.

Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker 

Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker übernehmen Folgendes:

  • die Schulung des Pflegepersonals
  • die Mund- und/oder Zahnpflege auf Anfrage der Bewohnerinnen und Bewohner oder ihrer Angehörigen
  • das Coaching der Pflegeteams, um so eine Begleitung vor Ort zu gewährleisten

Kommunikation

Protokolle sorgen für die Kontinuität und Aufrechterhaltung von Praktiken, die der Mundgesundheit und -hygiene förderlich sind.

Beim Eintritt in eine Institution füllen das Pflegepersonal, der behandelnde Zahnarzt und der Patenzahnarzt gemeinsam ein Eintrittsformular aus. Hat die eintretende Person im Jahr vor ihrem Heimintritt ihren behandelnden Zahnarzt konsultiert, stellt die Ansprechperson für die Mundgesundheit diesem das Formular zum Ausfüllen zu. Erfolgte im Jahr vor dem Eintritt keine Kontrolle, wird das Formular bei der Eintrittsuntersuchung vom zuständigen Patenzahnarzt ausgefüllt. Die Angaben zur Ernährung werden vom Pflegeteam eingetragen.

Es wird ein Übersichtsblatt für die Mundhygiene (Anhang 2) erstellt, das im Pflegedossier der Bewohnerin oder des Bewohners abgespeichert und an einem geeigneten Ort im Badezimmer aufgehängt wird (z. B. im Spiegelschrank). So haben alle Pflegefachpersonen Zugang zu diesen individuellen Informationen und können sie umsetzen.