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Walliser Lösung

Im Wallis unterliegt die zahnmedizinische Versorgung älterer Menschen in APH einer speziellen Regelung, die auf kantonaler Ebene koordiniert wird. Diese Organisation ist das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts des Kantons Wallis, der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft – Sektion Wallis (SSO Wallis) und der AVALEMS.

Ernennung eines Zahnarztes als Ansprechpartner für APH

Jedes APH ist verpflichtet, einen Zahnarzt als Ansprechpartner zu benennen, der von der SSO Wallis zugewiesen wird. Dieser Zahnarzt verfügt über ein in der Schweiz anerkanntes Diplom, eine kantonale Zulassung zur Ausübung seines Berufs und eine Haftpflichtversicherung, die seine Tätigkeit ausserhalb der Praxis abdeckt. Die Rolle und die erwarteten Leistungen des zuständigen Zahnarztes sind in einem kantonalen Pflichtenheft festgelegt, das vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) genehmigt wurde.

Konsultation zur Zahnpflege bei der Aufnahme in ein APH

Für jeden neuen Langzeitbewohner wird innerhalb von maximal sechs Monaten nach Eintritt in das APH eine zahnärztliche Konsultation durchgeführt. Diese Konsultation umfasst:

  • eine visuelle Untersuchung der Mundhöhle,
  • die Erstellung eines schriftlichen Berichts für das APH,
  • Empfehlungen zur Mundhygiene,
  • Anweisungen für den Bewohner und das Pflegepersonal.

Der erstellte Bericht dient als Referenzdokument für die tägliche Mundhygiene innerhalb der institution.

Zusammenarbeit mit dem APH und den Teams

Das APH stellt dem behandelnden Zahnarzt die für die Konsultation erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung (geeignete Räumlichkeiten, Beleuchtung, Wasseranschluss, vereinbarte Ausstattung). Es unterstützt auch die Organisation der Konsultationen und die Koordination mit den Bewohnern und den Pflegeteams.

Der zuständige Zahnarzt arbeitet mit der Leitung und dem Personal des APH zusammen und ist Ansprechpartner für den kantonalen Zahnarztberater in administrativen, rechtlichen und praxisbezogenen Fragen der Zahnpflege.

Vertraglicher Rahmen

Die Beziehungen zwischen dem APH und dem zuständigen Zahnarzt werden durch einen Auftragsvertrag geregelt. Dieser Vertrag legt insbesondere Folgendes fest:

  • Objekt des Auftrags,
  • erwartete Leistungen,
  • Modalitäten der Zusammenarbeit,
  • jeweilige Verantwortlichkeiten der Parteien.

Das Pflichtenheft des behandelnden Zahnarztes ist integraler Bestandteil dieses Vertrags.

Finanzielle Übernahme der Konsultationen

Die Leistungen des behandelnden Zahnarztes im Zusammenhang mit der Konsultation bei Eintritt in ein APH werden vom Kanton Wallis (über die SSO Wallis) finanziert. Die Zahlung erfolgt durch die SSO Wallis nach Vorlage des Berichts und der entsprechenden Rechnung innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen. Diese Finanzierungsweise soll eine einheitliche Anwendung der Regelung in allen APH des Kantons gewährleisten, ohne dass diese Konsultation direkt dem APH oder dem Bewohner in Rechnung gestellt wird.