Mitgliederbereich

Richtlinien und Gesetzlicher Rahmen der APH’s

Bundesnormen

KVG (Krankenversicherungsgesetz)

Das KVG ist ein Schweizer Bundesgesetz, das die obligatorische Krankenversicherung regelt. Es gewährleistet, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen Zugang zu qualitativ hochwertigen medizinischen Leistungen haben. Weitere Informationen finden Sie im vollständigen Text des KVG.

KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung)

Die KLV detailliert die von der obligatorischen Krankenversicherung abgedeckten Leistungen. Sie definiert die übernommenen Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Bedingungen für deren Erstattung. Weitere Informationen zur KLV.

MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste)

Die MiGeL ist eine Liste, die die von der Krankenversicherung gedeckten medizinischen Hilfsmittel und Geräte spezifiziert. Diese Liste ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Patienten die notwendigen Geräte ohne übermäßige Kosten erhalten. Weitere Informationen zur MiGeL.

Nationale Qualitätsindikatoren

Die nationalen Qualitätsindikatoren sind Werkzeuge zur Bewertung und Verbesserung der Qualität der Pflege in den Alters- und Pflegeheimen. Sie ermöglichen den Vergleich der Leistungen der Einrichtungen und die Identifizierung von Bereichen, die Verbesserungen erfordern. Weitere Details finden Sie auf der Website der nationalen Qualitätsindikatoren.

Kantonale Normen

Für Fachkräfte

Der Kanton Wallis hat spezifische Richtlinien für Fachkräfte, die in den Alters- und Pflegeheimen arbeiten, festgelegt. Diese Normen zielen darauf ab, ein hohes Maß an Kompetenz und Professionalität beim Personal zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in den kantonalen Richtlinien für Fachkräfte.

Für Bewohner

Die kantonalen Normen für Bewohner der Alters- und Pflegeheime gewährleisten, dass diese angemessen betreut werden und in einer sicheren und respektvollen Umgebung leben. Diese Richtlinien decken verschiedene Aspekte der Pflege und der angebotenen Dienstleistungen ab. Weitere Informationen finden Sie in den kantonalen Richtlinien für Bewohner.