Konflikt am Arbeitsplatz
Abteilung für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsbeziehungen
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und zum Management psychosozialer Risiken (Stress, Konflikte, …) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Bei Konflikten am Arbeitsplatz wird das Personal der Pflegeheime aufgefordert, sich direkt mit seinem Vorgesetzten oder der Direktion der Einrichtung in Verbindung zu setzen. Wenn die Direktion nicht auf solche Interventionen reagiert, kann die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsbeziehungen des Kantons Wallis durch ihre Abteilung für Arbeitsinspektion kontaktiert werden. Die VWAP ist nicht befugt, in Arbeitskonflikten Stellung zu beziehen.
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Nützliche Informationen über die Prävention von psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO):
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Abteilung für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsbeziehungen :
Rue des Cèdres 5
1950 Sion
Tel. 027 606 74 00
Fax 027 606 74 04
spt@admin.vs.ch
http://www.vs.ch/spt
Öffnungszeiten des Schalters
Montag bis Freitag
09:00 – 10:45 Uhr.
Telefonische Auskunft Arbeitsrecht
Montag bis Freitag
09.00 – 10.45 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
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Ombudsmann für Gesundheit und soziale Einrichtungen
Dieses Organ ist für die Sammlung von Beschwerden und Berichten von Patienten und Angestellten von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zuständig. Es sammelt auch Missstände, die anonym von Whistleblowern gemeldet werden.
Der Ombudsmann ist nicht mit der Verwaltung verbunden und arbeitet unabhängig und vertraulich.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ombudsman-vs.ch.