15/01/2026
Stellungnahme zur Revision der Richtlinien für Hospize
Die AVALEMS ist der Ansicht, dass der Richtlinienentwurf zur Bewilligung von nicht-spitalischen Einrichtungen mit Palliativpflegeauftrag eine nützliche Arbeitsgrundlage darstellt, insbesondere durch die ausdrückliche Anerkennung der Hospize und ihres nationalen Dachverbands, hält es jedoch für unerlässlich, ihn wieder auf die Grundprinzipien des Walliser Systems auszurichten, wie sie bei der Integration der Hospize in das LEIS im Jahr 2022 definiert wurden, nämlich den ausdrücklich vorübergehenden Charakter ihrer Einbindung in das APH-System in Erwartung spezifischer gesetzlicher Grundlagen auf Bundesebene.
Die AVALEMS dankt dem Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) für die Vernehmlassung zum Entwurf der Revision der Richtlinien für nicht-spitalische Einrichtungen mit Palliativpflegeauftrag, die die beiden Walliser Hospize Maison Azur und HOPE direkt betreffen.
Die AVALEMS erinnert daran, dass die Aufnahme der Hospize für Palliativpflege in das Gesetz über die Krankenanstalten und –institutionen (GKAI) im Jahr 2022 ausdrücklich als Übergangslösung konzipiert wurde, bis spezifische gesetzliche Grundlagen des Bundes für spezialisierte ambulante Palliativpflegeeinrichtungen vorliegen.
Der kantonale Gesetzgeber hat klar anerkannt, dass Hospize weder Spitäler noch APH sind und dass ihre Aufnahme in die kantonale Liste der APH eine funktionale Rechtsfiktion darstellt, die vor allem aus Gründen der Finanzierung nach dem KVG notwendig ist, aber nicht als organisatorisches Referenzmodell gedacht ist.
Vor diesem Hintergrund hält es die AVALEMS für unerlässlich, dass die Ausführungsbestimmungen diese Übergangslogik respektieren und fortsetzen und jede dauerhafte Normierung des Hospizmodells anhand von Referenzsystemen vermeiden, die für APH konzipiert sind.
Positionierung der Hospize im Palliativpflegesystem
Die Hospize im Wallis sind spezialisierte ambulante Palliativpflegeeinrichtungen, die Patienten mit hohem klinischem Komplexitätsgrad aufnehmen, der oft mit dem von stationären Akut-Palliativstationen vergleichbar ist, und gleichzeitig unnötige Spitalaufenthalte vermeiden und Spitalbetten freimachen.
Der AVALEMS ist der Ansicht, dass der Richtlinienentwurf, obwohl er Hospize formal anerkennt, dazu neigt, sie implizit einem Modell der Langzeitpflege vom Typ APH anzunähern. Diese Entwicklung ist im Hinblick auf die nationale Strategie für Palliativpflege und den kantonalen Rahmen, wie er 2022 konzipiert wurde, problematisch.
Die AVALEMS fordert, dass die Richtlinien den Status der Hospize als spezialisierte Palliativpflegeeinrichtungen, die sich von APH unterscheiden, auch in ihren organisatorischen und qualitativen Referenzrahmen ausdrücklich bekräftigen.
Personalausstattung
Die AVALEMS betont, dass Hospize im Gegensatz zu APH eine spezifische Finanzierungsform in Form einer kantonalen Tagespauschale erhalten, gerade wegen der schweren klinischen Fälle der aufgenommenen Patienten und der Intensität der erforderlichen Pflege.
In diesem Zusammenhang stellen hohe Personalausstattungen kein grundsätzliches Problem dar und stehen im Einklang mit dem Auftrag der Hospize. Die gesetzliche Festlegung eines einheitlichen und starren Verhältnisses, das aus einem APH-Modell übernommen wurde, wirft hingegen ein doppeltes Problem auf: Es spiegelt nicht die Variabilität und die tatsächliche Komplexität der klinischen Situationen in der spezialisierten Palliativpflege wider und legt ein Organisationsmodell dauerhaft fest, obwohl der gesetzliche Rahmen ausdrücklich vorübergehend ist.
Die AVALEMS empfiehlt daher einen flexibleren Ansatz, der auf Personalschlüsseln oder einer klinischen Beurteilung basiert und dem spezialisierten und sich weiterentwickelnden Charakter der in Hospizen geleisteten Palliativpflege entspricht.
Qualitätsstandards und Audits
Die AVALEMS begrüsst die ausdrückliche Anerkennung durch den Dachverband der Schweizer Hospize (Hospiz Schweiz), die einen wichtigen Fortschritt in Bezug auf die Sichtbarkeit und institutionelle Legitimation darstellt.
Die ausschliessliche Auferlegung eines Audits auf der Grundlage eines einzigen Standards ist jedoch problematisch, insbesondere wenn die Instrumente und Verfahren nicht auf Französisch verfügbar sind. Über die Sprachfrage hinaus geht es darum, eine Abhängigkeit von einem einzigen Referenzrahmen in einem rechtlichen Rahmen zu vermeiden, der nur vorübergehend gelten soll.
Die AVALEMS empfiehlt, dass die Richtlinien ein Audit nach einem national anerkannten Standard für spezialisierte Palliativpflege vorsehen, wobei Hospiz Schweiz eine Referenz unter anderen darstellt und eine Bewertung in der Arbeitssprache der Einrichtung gewährleistet.
Referenzen für APH und Kohärenz des Übergangsrahmens
Mehrere Elemente des Entwurfs (Personalkategorien, architektonischer Referenzrahmen, organisatorische Logik) basieren auf APH-Standards. AVALEMS erinnert daran, dass diese Referenzen nie als grundlegendes Modell für Hospize konzipiert wurden, sondern als vorübergehende rechtliche Grundlage, um ihre Anerkennung und Finanzierung zu ermöglichen.
In einem ausdrücklich vorübergehenden Kontext sollten die Richtlinien eine dauerhafte Konsolidierung der APH-Referenzen vermeiden und die Fähigkeit zur künftigen Anpassung des Rechtsrahmens an die zu erwartenden Entwicklungen des Bundesrechts bewahren.
Die AVALEMS dankt dem Departement für die Berücksichtigung der in dieser Stellungnahme dargelegten Punkte und für die Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Hospizen für Palliativpflege. Sie möchte daran erinnern, dass die hervorgehobenen Grundsätze, insbesondere der vorübergehende Charakter der Einbindung der Hospize in das APH-System und ihre Anerkennung als spezialisierte ambulante Palliativpflegeeinrichtungen, keine neue Auslegung darstellen, sondern dem klar zum Ausdruck gebrachten Willen des kantonalen Gesetzgebers bei der Änderung des GKAI im Jahr 2022 entsprechen, wie sowohl aus dem erläuternden Bericht als auch aus dem verabschiedeten Gesetzestext hervorgeht.
Sollte der Richtlinienentwurf eine neue Ausrichtung widerspiegeln, die von diesen Grundprinzipien abweicht, wird AVALEMS ihn anfechten und eine erneute Konsultation der Legislative beantragen, um die demokratische Kohärenz, die Rechtssicherheit und die institutionelle Legitimität der Regelung zu gewährleisten.


