06/2025
Ständerat spricht sich für mehr Beiträge für betreutes Wohnen aus
Am 4. Juni 2025 hat der Ständerat mit grosser Mehrheit die Einführung neuer Leistungen in der EL-Nothilfe beschlossen, die ältere Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen sollen, zu Hause zu bleiben (siehe SDA-Meldung). Diese Leistungen umfassen insbesondere Notrufsysteme, Haushaltshilfe, Mahlzeitendienste sowie Transport- und Begleitdienste. Dieser Beschluss folgt auf die vorherige Annahme durch den Nationalrat.
Herausforderungen für APH und betreutes Wohnen im Wallis
Für die APH im Wallis, von denen mehrere bereits betreutes Wohnen anbieten oder planen, hat diese Reform mehrere positive Auswirkungen:
- Erhöhte finanzielle Unterstützung: Die Ergänzungsleistungen decken künftig auch wesentliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen ab, was die Finanzierung dieser Strukturen erleichtert.
- Erweiterung der Zielgruppe: Durch die Ausweitung der Ansprüche auf IV-Rentenempfänger wird eine breitere Bevölkerungsgruppe mit unterschiedlichen Wohn- und Pflegebedürfnissen einbezogen.
- Förderung der Selbstständigkeit: Durch die Förderung des Verbleibs zu Hause mit einer angemessenen Begleitung entspricht diese Reform den Wünschen älterer und behinderter Menschen, die so lange wie möglich selbstständig leben möchten.
Diese Änderungen sind Teil einer Dynamik, die darauf abzielt, die Wohnmöglichkeiten zu diversifizieren und den vorzeitigen Eintritt in ein APH für Menschen, deren Gesundheitszustand dies zulässt, zu verzögern oder sogar zu vermeiden. Darüber hinaus werden betreutes Wohnen in die nächste kantonale Langzeitpflegeplanung integriert, und ein kantonales Konzept wird derzeit fertiggestellt.