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Verordnung über die Bereitstellung von Praktikums- und Lehrstellen für nicht-universitäre Gesundheitsberufe : Antwort auf die Vernehmlassung

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat das Walliser Parlament am 17. Juni 2020 ein Gesetz verabschiedet, das die Institutionen verpflichtet, Lehrstellen und Praktikumsplätze für nicht-universitäre Gesundheitsberufe (Krankenschwestern/-pfleger, FaGe, EBA, FaBe) zur Verfügung zu stellen. Betroffen sind Spitäler, Spitex-Organisationen (SMZ, Spitex privée), Rettungsdienste und Pflegeheime.

Die Umsetzung dieses Gesetzes erfordert eine Bewertung der verfügbaren Plätze in den Schulen und des Umfangs der von den oben genannten Organisationen organisierten Schulungen. Diese erste Bestandsaufnahme wurde anhand der von den betroffenen Schulen zur Verfügung gestellten Daten durchgeführt.

Im März 2025 hat der Staatsrat eine Änderung der Durchführungsverordnung zur Konsultation freigegeben, die darauf abzielt, der Liste der im Rahmen des Gesetzes berücksichtigten Ausbildungen weitere Berufe hinzuzufügen. In der Antwort im Namen der Walliser Alters- und Pflegeheime weist die AVALEMS darauf hin, dass die hinzugefügten Berufe die Mitglieder nicht betreffen. Der Verband stellt auch fest, dass die Ausbildungen der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer in diesem Rahmen immer noch nicht aufgewertet werden, dankt aber für das Engagement des Kantons, sie auf andere Weise aufzuwerten.

Positionspapier der AVALEMS lesen (nur auf Französisch)