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Medikamentenkreislauf nach einem Todesfall

Ein Punkt im Kontrollinspektion Medikamentenkreislauf hat Fragen aufgeworfen: „Beim Tod eines Bewohners werden ungeöffnete und angebrochene Arzneimittelpackungen an die Apotheke zurückgeschickt, die den Bewohner beliefert“. Dies gilt nur für verschreibungspflichtige Medikamente (die nicht an eine andere Person weitergegeben werden dürfen). Cremes, Lotionen, Kräutertees und andere Substanzen oder Materialien, die der Bewohner erworben hat, sind im Rahmen des Nachlasses abzugeben.