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Vorbereitung auf den Eintritt in ein Pflegeheim

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Wann beginnen Sie mit der Aufnahme in das Pflegeheim?

Der Eintritt in ein Pflegeheim mit seinen Emotionen und Fragen stellt eine Veränderung des Lebenslaufs dar und muss vorbereitet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die administrativen und finanziellen Schritte frühzeitig einzuleiten.

So vermeiden Sie und Ihre Angehörigen, dass Sie diese Schritte in Eile unternehmen müssen. Sprechen Sie mit Ihren Bekannten. Informieren Sie sich über die Einrichtungen in der Region und besuchen Sie sie, wenn Sie können.

In der Schweiz ist es üblich, in einem Pflegeheim zu leben. Im Jahr 2022 wohnten 160.624 Personen in einem Pflegeheim, einige davon für einen kurzen Aufenthalt. Der Anteil der Frauen an der Klientel betrug 66%. Drei von zehn Bewohnern waren 90 Jahre oder älter.

Kann ich mein Pflegeheim frei wählen? Wenn ja, an welche Kriterien sollte ich denken?

Ja, Sie können Ihr Pflegeheim frei wählen. Sie müssen jedoch warten, bis ein Platz frei wird.

Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Angebote in Ihrer Region. Besorgen Sie sich Informationsmaterial, sehen Sie sich die Website an und besuchen Sie das Heim. So haben Sie die Gelegenheit, mit Bewohnern zu sprechen und Ihre Fragen an die Heimleitung zu richten.

Einige Einrichtungen bieten Tage der offenen Tür an. Ein kurzer Aufenthalt (einige Wochen) in einem Pflegeheim kann Ihnen auch einen Eindruck von der allgemeinen Umgebung vermitteln.

Weiter gehen:

Welche administrativen Schritte muss ich unternehmen, um in ein Pflegeheim einziehen zu können? Muss ich mich bei mehreren Pflegeheimen anmelden?

  • Beraten Sie sich mit Ihren Angehörigen und Ihrem Arzt: Besprechen Sie mit Ihren Angehörigen und konsultieren Sie Ihren Arzt, um festzustellen, ob ein Aufenthalt in einem Pflegeheim erforderlich ist.
  • Kontaktieren Sie die Einrichtungen: Bevor Sie sich anmelden, sollten Sie sich über die Einrichtungen informieren. Wenn möglich, besuchen Sie die Einrichtung. Einige Pflegeheime bieten ein Gespräch an. In diesem Gespräch können Sie Fragen zum Leben in der Einrichtung stellen und sich über das weitere Vorgehen informieren. Die Antworten können von Heim zu Heim unterschiedlich ausfallen.
  • Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es ab:
    • Melden Sie sich direkt bei der Einrichtung an. Sie können sich an mehreren Orten gleichzeitig einschreiben. Es ist jedoch besser, keine schriftlichen Verpflichtungen einzugehen, bevor Sie Ihre endgültige Wahl getroffen haben.
    • Viele Pflegeheime haben lange Wartezeiten. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig in mehreren Pflegeheimen anzumelden.
    • Die Einrichtung stellt Ihnen ein Anmeldeformular und die allgemeinen Bedingungen des Aufenthalts zur Verfügung, die in einem Unterbringungsvertrag festgehalten sind.
  • Warteliste und Auswahl der Reihenfolge der Einträge:
    • Die Leitung der Einrichtung wird Sie auf die Warteliste setzen. Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Aufnahmen von jeder Einrichtung in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Dienst für Sozial- und Gesundheitskoordination (SECOSS) festgelegt wird.
    • Die Reihenfolge der Eintritte hängt insbesondere von der Verfügbarkeit, der Übereinstimmung zwischen dem Profil der Person und dem Pflegeheim, der Dringlichkeit der Situation und der Nähe der Angemeldeten ab.

Einen Schritt weiter gehen: Service cantonal de coordination socio-sanitaire du Valais (Kantonale Koordinationsstelle für Sozial- und Gesundheitswesen)

Ich stehe seit mehreren Monaten auf der Warteliste. Ich erfahre, dass einige Personen bereits in ein Pflegeheim eingetreten sind, obwohl sie sich nach mir angemeldet hatten. Warum?

Personen mit Wohnsitz in der Region, die dringend einen Platz benötigen, entweder weil sie ins Krankenhaus eingeliefert werden oder weil sich ihr Gesundheitszustand rapide verschlechtert, werden bevorzugt behandelt. Es ist daher möglich, dass jemand, der erst vor kurzem angemeldet wurde, vor Ihnen einen Platz erhält. Der Gesundheitszustand hat Vorrang vor dem Zeitpunkt der Anmeldung.

Kann das Pflegeheim die Aufnahme ablehnen? Wenn ja, warum?

Ja, das Pflegeheim kann Ihre Aufnahme auf der Grundlage objektiver Kriterien ablehnen. Kriterien sind unter anderem

  • Das Pflegeheim verfügt nicht über die Infrastruktur oder das qualifizierte Personal, um Ihren Pflegebedarf zu decken.
  • Das Pflegeheim gibt den Bewohnern bestimmter Gemeinden den Vorzug.
  • Sie können den Preis für die Pension nicht bezahlen.
  • Das EMS hat keine Verfügbarkeit.

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Kann meine Familie mich daran hindern, in ein Pflegeheim zu gehen? Oder kann sie mich dazu zwingen?

Wenn Sie dies wünschen und Ihr Gesundheitszustand es rechtfertigt, können Ihre Angehörigen Sie nicht daran hindern, in ein Pflegeheim zu gehen.

Ihre Angehörigen können Sie auch nicht zwingen, in ein Pflegeheim zu gehen. Stattdessen müssen auch pflegende Angehörige angeben können, wenn sie eine Situation nicht mehr bewältigen können.

Unter außergewöhnlichen und gesetzlich geregelten Umständen kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine fürsorgerische Unterbringung beschließen. Die Entscheidung muss gerechtfertigt und verhältnismäßig sein, wobei das Wohl der Person zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus können Sie auch im Falle einer Unterbringung gegen Ihren Willen gegen die Entscheidung über die Unterbringung Beschwerde einlegen. Sie können eine Überprüfung der Entscheidung beantragen, und auch Ihre Angehörigen können in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Bei Bedarf kann Sie auch das Nationale Kompetenzzentrum Gewaltfreies Altern unterstützen (0848 00 13 13 oder info@vieillessesansviolence.ch).

Ich bin nicht mehr urteilsfähig und habe weder Familie noch gesetzliche Vertreter. Wer kann mir bei den Formalitäten helfen?

Wenn Sie aufgrund eines ausgeprägten Schwächezustands (z.B. bei Altersdemenz oder Sucht) oder aufgrund von Urteilsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können und kein gesetzlicher Vertreter durch eine Vollmacht oder eine Patientenverfügung ernannt wurde, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Diese Maßnahme kann von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auch auf Antrag der betroffenen Person angeordnet werden.

Weiterführende Fragen: Frage: „Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht, Beistandschaft, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament?

Das Pflegeheim ruft an, ein Platz ist frei. Wie lange dauert es, bis ich eintreten kann?

Sobald Ihnen ein Platz zugewiesen wurde, nimmt das Pflegeheim Kontakt mit Ihnen, Ihrer Familie oder Ihren Vertretern auf. Sie haben dann einige Tage Zeit, um einzutreten. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihr Platz erneut zugewiesen.

Wenn dies noch nicht geschehen ist, wird ein Aufnahmegespräch organisiert, um praktische und finanzielle Fragen zu besprechen. Da die Fristen in der Regel kurz sind, empfehlen wir Ihnen, diese Schritte frühzeitig zu unternehmen.

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Wo kann ich mich über die Finanzierung, die Organisation, die Anmeldung oder die Abmeldung in einem Pflegeheim beraten lassen?

Die Pflegeheime können Ihre Fragen beantworten und stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie über alle Verfahren zu informieren. Darüber hinaus bietet die Sozialberatung von Pro Senectute Valais-Wallis vertrauliche und kostenlose Beratung an. Ältere Menschen und ihre Angehörigen können hier Hilfe, Informationen und Ratschläge erhalten, um ihre Unabhängigkeit so lange wie möglich zu gewährleisten. Die Dienstleistungen werden von ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeitern angeboten.

Gehen Sie weiter: Sozialberatung von Pro Senectute Valais-Wallis

Auf welche Gefühle müssen ich und meine Familie vorbereitet sein?

Traurigkeit, Wut oder Schuldgefühle sind ganz normale Reaktionen. Eine frühzeitige Vorbereitung kann helfen, diese Gefühle zu vermeiden oder zu begrenzen. Sprechen Sie das Thema aktiv an und beziehen Sie Ihre Angehörigen in den Prozess mit ein, um Missverständnisse und Unverständnis zu vermeiden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Fachmann oder einer Fachfrau begleiten. Die Vereinigung Proches Aidants Valais kann Ihnen helfen oder Sie an die richtige Stelle verweisen.