03/2025
IV-Ergänzungsleistungen: Anpassung für Pflegeheime
Auf Anfrage eines Mitglieds hat die AVALEMS beim Departementsvorsteher interveniert, um darauf hinzuweisen, dass der Höchstbetrag der IV-Ergänzungsleistungen nicht mit dem der AHV-EL zum 1. Mai 2024 harmonisiert wurde. In seinem Schreiben vom 26. Februar 2025 bestätigt das Departement die Anpassung mit rückwirkender Wirkung.
Lesen Sie die Entscheidung des DGSK (nur auf Französisch)