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Grosser Rat: Februarsitzung 2025 

Die Walliser Abgeordneten trafen sich vom 11. bis 14. Februar zur letzten Session der Legislaturperiode. Die AVALEMS und die WVSMZ fassen die für die Langzeitpflegebranche relevanten Diskussionen zusammen. 

Behandelte Dringlichkeiten am Freitag 14.02 

Freitag, der 14. Februar, war besonders geprägt von der Behandlung mehrerer Vorlagen im Zusammenhang mit der Langzeitpflege im Dringlichkeitsverfahren. 

Häusliche Pflege: zwei dringliche Postulate zur Differenzierung der fakturierbaren Kosten und der öffentlichen Beiträge zwischen SMZ und privaten Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause des Kantons 

Die beiden dringlichen Postulate, die eingereicht wurden, um den Beschluss des Staatsrats vom 18. Dezember 2024 anzuprangern, mit dem die in Rechnung zu stellenden Kosten und die öffentlichen Beiträge für private Spitex-Organisationen (OSAD) und selbstständige Pflegekräfte, die nicht dem GAV für die Langzeitpflege unterstellt sind, gekürzt werden, wurden abgelehnt. Das Postulat der FDP wurde mit 51,2 % abgelehnt, während das Postulat der SVP-Fraktion mit 52,8 % abgelehnt wurde. 

Diese Ablehnungen erfolgten nach lebhaften Debatten, insbesondere über die Unterschiede zwischen sozialmedizinischen Zentren (SMZ) und privaten OSAD, sowie über den kantonalen Leistungsauftrag und die Arbeitsbedingungen. Die Postulanten forderten den Staatsrat auf, die Tarifgestaltung zu überprüfen, um jegliche Diskriminierung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu beseitigen, da sie der Ansicht waren, dass das derzeitige Modell die privaten Strukturen ungerechtfertigt benachteilige. 

Staatsrat Mathias Reynard erinnerte an die Notwendigkeit, eine Über- oder Unterfinanzierung zu vermeiden und objektive Kriterien einzuhalten. Das Finanzierungsmodell beruhe hauptsächlich auf den Daten der SMZ, den einzigen vollständigen Daten, die dem Staat zur Verfügung stehen. Er wies auch auf mehrere strukturelle Unterschiede hin: 

  • Die SMZ haben einen kantonalen Leistungsauftrag, der sie zu einer universellen Versorgung verpflichtet, die auch abgelegene Regionen und die komplexesten Fälle umfasst, unabhängig von ihrer Rentabilität. 
  • Private OSAD hingegen haben die Möglichkeit, ihre Patienten zu selektieren und profitable Situationen auszuwählen. 

Die 2023 durchgeführte Evaluierung ergab, dass die Gesamteinnahmen aus der Pflege für private Pflegedienste um nur 0,6 % sinken würden, wenn sie sich weigern, den GAV anzuwenden. Bei denjenigen, die den GAV anwenden, würden die Einnahmen hingegen um 5,9 % steigen, was nach Ansicht des Staatsrats keine Benachteiligung darstellt. Ausserdem seien die Auswirkungen auf selbstständige Pflegekräfte neutral. 

Schliesslich erinnerte er daran, dass beim Bundesgericht eine Beschwerde anhängig ist und die OSAD zusätzliche Daten vorlegen müssen, um die Angemessenheit des Finanzierungsmodells zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund wird eine sofortige Überarbeitung des Modells als verfrüht erachtet, weshalb der Staatsrat die Ablehnung der beiden Postulate beantragt hat. 

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Interpellation über die Kostensenkung für private OSAD: die Antwort des Staatsrats 

Die Verfasser eines der dringlichen Postulate wandten sich an den Staatsrat, um die Senkung der in Rechnung zu stellenden Kosten für private OSAD zu begründen und ihre unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu öffentlichen Strukturen zu erklären. Ausserdem baten sie um nähere Angaben zu den Kontrollen, den Patientenbeschwerden und den Anweisungen, die den Verbindungsbeamten erteilt wurden. 

In seiner Antwort erklärte Staatsrat Mathias Reynard, dass die Kontrollregeln für alle Anbieter von häuslicher Pflege, ob öffentlich oder privat, identisch seien. Die Zahl der Beschwerden bleibe begrenzt, werde aber weiterverfolgt. Er betonte die Rolle des SOMEKO bei der Organisation der Dienstleister und der Verteilung der Ressourcen. Schliesslich erinnerte er daran, dass diese Anpassungen auf objektiven Kriterien beruhen und im Hinblick auf mögliche Anpassungen überwacht werden 

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APH und andere staatliche und parastaatliche Institutionen: Postulat angenommen, Massnahmen bereits eingeleitet 

Ein dringliches Postulat wurde eingereicht, um auf die finanziellen Schwierigkeiten von APH und anderen staatlichen und parastaatlichen Institutionen zu reagieren, die durch den gewährten und angekündigten Teuerungsausgleich im Januar 2025 verschärft wurden, nachdem dieser im Dezember zunächst abgelehnt worden war.

Die Abgeordneten, die das Postulat eingereicht haben, schlagen gezielte Massnahmen vor, wie die Anpassung der Pensionspreise oder eine Anpassung der Pflegefinanzierung insbesondere für APH.

Der Staatsrat erklärte, dass diese Schritte im Gange seien, und verwies insbesondere auf die Berechnungen der AVALEMS bezüglich des Pensionspreises. Die Anpassung, einschliesslich der EL-Obergrenze, ist koordiniert mit der Einführung der Harmonisierungseffekte zwischen dem GAV LZP und den Bedingungen des Spitals Wallis vorgesehen. Die Exekutive beantragte die Annahme des Postulats, das ohne Gegenstimme angenommen wurde. 

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Dringliche Anträge zur Lohnindexierung und Einnahmen der SNB  

 Im Dezember 2024 lehnte das Parlament die Gewährung der Teuerung für Staatsangestellte ab, doch im Januar 2025 machte der Staatsrat diese Entscheidung rückgängig, nachdem er 27 Millionen von der SNB erhalten hatte. Mehrere Abgeordnete beklagten eine Umgehung des Parlaments, während Finanzminister Roberto Schmidt die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung verteidigte und sich auf das Gesetz über die Besoldung der Beamten berief. Er argumentierte ausserdem, dass der Gewinn der SNB zwar volatil sei, aber dennoch ein regelmässiges Einkommen darstelle. Dieses Argument überzeugte den Grossen Rat nicht, der zwei Beschlüsse zur Änderung der bestehenden Rechtsgrundlagen verabschiedete. 

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Andere besprochene Gegenstände  

 Qualität der Pflege in APH: Interpellation und Antwort des Staatsrats 

Eine Interpellation wurde eingereicht, um den starken Einsatz von Polymedikation in den Walliser APH zu hinterfragen, der durch den letzten Bericht des BAG und eine Studie von Unisanté ans Licht gebracht wurde. 

Der Staatsrat erinnerte daran, dass die vom BAG veröffentlichten Qualitätsindikatoren einen Vergleich der Pflegeleistungen ermöglichen, aber nicht zur Erstellung einer Rangliste zwischen Einrichtungen verwendet werden dürfen. In Bezug auf die Polymedikation verfügt der Kanton über wenig detaillierte Daten, was vertiefte Analysen komplex macht. Die von Unisanté im Jahr 2019 durchgeführte Studie hat jedoch eine hohe Rate potenziell unangemessener Arzneimittelverschreibungen bei Walliser Senioren aufgezeigt.

Der Staatsrat erwähnt auch die Organisation des ersten Symposiums mit dem Titel „Interprofessionalität im Kontext der Medikation in APH“, das von AVALEMS, Pharmavalais, dem Spital Sitten und dem DGW mitorganisiert wurde. 

Antwort des Staatsrats

Annahme eines Postulats für einen AVIP-Kollektivvertrag 

Ein Postulat, das einen Gesamtarbeitsvertrag für die AVIP fordert, wurde am Mittwoch mit 79 zu 47 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Es wurde zur Beantwortung an den Staatsrat weitergeleitet. 

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Bedingungen für Lehrlinge: Auf dem Weg zu einer Studie über Ferienwochen

Der Grosse Rat lehnte ein Postulat ab, in dem der Kanton aufgefordert wurde, die Situation der den Lehrlingen im Wallis gewährten Ferienwochen zu untersuchen.