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Vertrauenszahnarzt in APH

Ab 2026 wird jedes APH einem Vertrauenszahnarzt zugeordnet sein. Der kantonale Dachverband (SSO VS) wird für die Zuteilung der Mitglieder und deren Vergütung zuständig sein. Die APH müssen also keine besonderen Schritte unternehmen. Der Vertrauenszahnarzt ist dafür verantwortlich, dass jeder Bewohner innerhalb von sechs Monaten nach seinem Einzug eine erste zahnärztliche Untersuchung im APH erhält. Das Pflichtenheft wird in Kürze veröffentlicht.

Informationen: Marie-Jeanne Muller (marie-jeanne-muller@avalems.ch ; 027/ 327 73 03)