04/2025
EL-Ergänzungsleistungen: Ständeratskommission verabschiedet Gesetzesvorlage zu neuen Hilfe- und Betreuungsleistungen zu Hause
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat am 4. April 2025 einstimmig die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV (Geschäft 24.070) verabschiedet. Ziel der Vorlage ist die Einführung neuer Hilfe- und Betreuungsleistungen zu Hause sowie gezielter Ergänzungszuschläge, um die Autonomie von älteren Menschen und von IV-Beziehenden in der eigenen Wohnung zu fördern.
Hintergrund des Projekts
Die vom Bundesrat initiierte und vom Nationalrat breit unterstützte Gesetzesänderung soll das bestehende EL-System ergänzen, indem neu auch nicht-medizinische Unterstützungsleistungen wie Hilfe im Alltag oder psychosoziale Begleitung finanziert werden. Zudem sind Anpassungen bei bestimmten Zuschlägen vorgesehen, etwa bei der Nachtbetreuung oder für rollstuhlgängige Wohnungen.
Die wichtigsten Entscheide der Kommission
- Hilfe- und Betreuungsleistungen zu Hause (neuer Art. 14a): Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Erweiterung um psychosoziale Komponenten (z. B. Alltagsgestaltung, soziale Teilhabe), verlangt jedoch eine präzisere und verbindlichere gesetzliche Grundlage als der Nationalrat. Die monatlichen Pauschalen sollen gemäss Vorschlag des Bundesrats beibehalten werden.
- Kantonale Flexibilität: Die Kantone erhalten Spielraum bei der Festlegung der Pauschalen, solange die Leistungen insgesamt mindestens CHF 11’160 pro Jahr betragen.
- Zuschlag für Nachtbetreuung: Die Kommission unterstützt mit Stichentscheid des Präsidenten den Vorschlag des Nationalrats, den monatlichen Zuschlag auf CHF 500 zu erhöhen (statt CHF 285 gemäss Bundesrat).
- Verteilung bei Wohngemeinschaften: Bei mehreren Personen mit Nachtbetreuung oder Rollstuhlabhängigkeit im gleichen Haushalt wird der Zuschlag entweder aufgeteilt (bei Nachtbetreuung) oder maximal verdoppelt (bei rollstuhlgängigen Wohnungen), gemäss Bundesrat.
- PC bei Heimeintritt und Todesfall: Neu sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, PC bis zum Monatsende auszuzahlen, auch wenn die betroffene Person im Heim oder Spital vor Monatsende verstirbt – unabhängig von der effektiven Verrechnung der Pflegetage.
Wie geht es weiter?
Die Vorlage ist bereit für die Sommersession 2025 im Ständerat. Es liegen fünf Minderheitsanträge vor, was auf eine mögliche kontroverse Debatte hindeutet.
Dem Thema auf der offiziellen Website des Schweizer Parlaments folgen