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Pflegehelfer/in: Wer darf ausbilden?

Seit dem 1. Februar 2025 ist OdASanté auf nationaler Ebene für die Bezeichnung der Einrichtungen zuständig, die zur Ausbildung von Pflegehelfer/innen berechtigt sind (zusätzlich zum Roten Kreuz). Die von den aufgeführten Organisationen ausgestellten Diplome werden von der Dienststelle für Gesundheitswesen des Kantons Wallis im Sinne der Anwendung von Artikel 5.2.3 der Richtlinien über die Betriebsbewilligung für APH automatisch anerkannt.

Die von OdASanté anerkannten Organisationen