Mitgliederbereich

Spiritualität

Auszug aus der Vereinbarung zwischen der AVALEMS, dem Bistum Sitten, der Abtei Saint-Maurice und der Evangelisch-reformierten Kirche des Wallis .

Die Mitglieder des Seelsorgeteams bieten im Auftrag der Kirchen eine spirituelle Begleitung unabhängig von der Religion an. Sie gehen auch auf konfessionelle Anliegen ein, die von den Bewohnern erwünscht werden. Auf Bitte von Angehörigen anderer Religionen stellen sie den Kontakt zu Vertretern der jeweiligen Glaubensgemeinschaften her.

In der Nachfolge Christi, der wahrer Gott und wahrer Mensch ist, kümmern sie sich um jeden Menschen in seiner Ganzheit, namentlich um die spirituelle Dimension eines jeden  Einzelnen. 

Die Berücksichtigung der spirituellen und religiösen Dimension der Bewohner ist Teil des Pflegeauftrages im Sinne einer gesamtheitlichen Betreuung der Bewohner. Die spirituelle Begleitung fördert so die Würde des Menschen.

Rechtlicher Rahmen im Wallis

Das Gesundheitsgesetz des Kantons Wallis vom 14. Februar 2008 hält fest, dass der Patient und im erweiterten Sinne der Bewohner das Recht auf einen geistlichen Beistand sowie auf Achtung seiner Glaubens- und Gewissensfreiheit hat. 

Nach dem Gesetz über das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat im Kanton Wallis (GVKS) vom 13. November 1991 sind die römisch-katholische Kirche und die evangelisch-reformierte Kirche durch die Kantonsverfassung als öffentlich-rechtliche Institutionen anerkannt.

Kontext

Walliser APH
In den letzten Jahren hat die ambulante Pflege gegenüber der stationären stark zugenommen, so dass der Eintritt in ein APH generell viel später erfolgt. Dies zeigt erhebliche Folgen für die Einrichtungen: Die Mehrheit der Bewohner weisen ein komplexes klinisches Bild mit häufig sowohl psychischen als auch kognitiven Beeinträchtigungen auf.

Hinzu kommt – als allgemeine Tendenz in unserer Gesellschaft – eine Lockerung der sozialen und familiären Bindungen, von der die Bewohner ungleich betroffen sind. So kommt es nicht selten vor, dass immer mehr Bewohner ihren letzten Lebensabschnitt alleine verbringen.

Die APH bieten eine Palliativpflege an, welche die Gesamtheit der physischen, psychischen oder spirituellen Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen einbezieht.   Die Palliativpflege strebt die Verbesserung der Lebensqualität an und trägt dem Wunsch eines jeden Einzelnen Rechnung, in Würde und mit der Begleitung der vom Staat anerkannten Kirchen sterben zu können.

Die katholischen und die reformierten Kirchen
Die Kirchen stützen sich in ihrer Tätigkeit auf das Evangelium und das Wirken Christi.  In diesem Sinne beauftragen die katholische und die reformierte Kirche Seelsorger, die gemäss diesem Anspruch und im Dienst am Nächsten für die Bewohner da sind.

Humanistische Dimension

Das seelsorgerische Angebot richtet sich an alle Menschen, im Respekt ihrer Überzeugungen und unabhängig von Konfession, Religion oder Glauben.

Leistungen:

  • Der Seelsorger bietet sich gemäss seinem Wissen und seinen Fähigkeiten in komplexen Situationen als Partner, Gesprächspartner und/oder Unterstützung des APH und der Pflegeteams an.
  • Er betreut und begleitet die Bewohner und ihre Angehörigen bei ihren Fragen zu gewissen Lebensentscheiden.

Angesichts der dreifachen Mission der Seelsorge und der Bedeutung ihres humanistischen Ansatzes will die Seelsorge für alle Bewohner da sein, ohne in erster Linie religiöse Bedürfnisse anzusprechen.

Gleichzeitig arbeitet der Seelsorgedienst mit anderen betroffenen Fachleuten zusammen, um vorrangig für Bewohner, die dies wünschen, einen religiösen Beistand zu bieten. Die Besuche werden mit Feingefühl und im Respekt des Gegenübers angeboten und sind frei von Missionierungsabsichten.

Im Sinne dieses umfassenden Ansatzes braucht die Seelsorge sowohl Ressourcen innerhalb des Seelsorgedienstes sowie Personen, die sich freiwillig für diese Aufgabe engagieren. Die Gesamtheit der Ressourcen muss so gut wie möglich von der Ansprechperson für Seelsorgearbeit innerhalb der Einrichtung koordiniert werden.

Der Seelsorgedienst arbeitet zudem im Sinne einer interdisziplinären Partnerschaft eng mit den Betreuenden und allen anderen Ansprechpersonen der Bewohner zusammen.

Er pflegt weiter den Kontakt zu den Kirchgemeinden und ihren Seelsorgenden. 

Seelsorgerische Dimension

Zu bestimmten Wendepunkten im Leben, in Krisenzeiten oder nach gewissen Lebenserfahrungen taucht vermehrt die Frage nach dem Sinn des Lebens auf. Die christlich geprägte spirituelle Begleitung hilft, sich in allen Lebensetappen in dieser Suche zu orientieren. Der geistliche Dialog will suchenden Menschen dabei helfen, ihrem Herzen zu folgen und dem Leben einen Sinn zu geben. 

Leistungen:

  • Begleitung der Bewohner und ihrer Angehörigen auf ihrem Weg unter Abgabe eines christlichen Zeugnisses – in Momenten des Auflehnens, beim Bedürfnis nach Heilung von Verletzungen sowie in Momenten des Friedens und der Dankbarkeit. (Betrachtung des Lebenswegs – Sinnsuche – Beilegung von Lebenskonflikten (Vergebung, Trauer, Versöhnung).
  • Aufzeigen in Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam von Momenten, in denen eine besondere Begleitung erforderlich ist (Eintritt ins APH, Verluste, Lebensende).
  • Austausch organisieren (individuelle Besuche, Selbsthilfegruppen…)
Konfessionelle Dimension

Die Seelsorger gehen auf die spezifischen religiösen oder konfessionellen Bedürfnisse von Bewohnern ein, die einen entsprechenden Wunsch äussern.

Leistungen:

  • Begleitung der Bewohner in ihrem Glauben, unabhängig von Religions- oder Konfessionszugehörigkeit:
  • Auf Wunsch der Bewohner und/oder ihrer Angehörigen Erleichterung des Zugangs zu religiösen Handlungen (Sakrament, Gebet, Riten), gegebenenfalls unter Beizug von Vertretern ihrer Konfession oder Religion.
  • Auf Wunsch der Bewohner und/oder ihrer Angehörigen Pflege des Kontaktes zu ihrer Kirchgemeinde oder der religiösen Gemeinschaft.
  • Begehen der christlichen Feiern innerhalb der Einrichtung, angepasst an die Bedürfnisse der Bewohner und zum Nutzen von Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden. Feierliche Begehung der Feste und besonderen Anlässe des Kirchenjahres.
Mitarbeitende, Organisation und Ausbildung

Die im Seelsorgedienst tätigen Mitarbeitenden können verschiedene Funktionen übernehmen:

  • Seelsorger (Priester, Pastor oder Diakon)
  • Pastoralassistent in der Seelsorge (Laie mit akademischer Ausbildung)
  • Seelsorgehelfer (Absolventen des Studiengangs Theologie)
  • Seelsorgehelfer (Absolventen des Kurses Glauben heute 1 und 2)
  • Personen mit CPT-Ausbildung (Clinical Pastoral Training)
  • Personen mit einem CAS (Certificate of Advanced Studies) Spirituelle Begleitung im Gesundheitswesen
  • Regelmässig freiwillig Tätige des Seelsorgeteams
  • Andere (von den Kirchen als gleichwertig anerkannte Ausbildungen)

Die Kirchen bezeichnen die Person, die für den Seelsorgedienst verantwortlich ist.

Die Kirchen stellen sicher, dass die Vertreter mit einer angemessenen Ausbildung auf ihre Tätigkeit in den APH vorbereitet sind.

Die Zusammenarbeit kann nach einem der drei folgenden Modelle erfolgen, wobei die APH in der Wahl des Modells frei sind:

  1. Das APH stellt ein vom Bischof von Sitten, bzw. vom Abt von St-Maurice für Einrichtungen auf dem Gebiet der Abtei, bezeichnetes Mitglied des Seelsorgeteams ein. Mit dieser Möglichkeit zur Ernennung kann der Bischof die Ausbildung der Seelsorger gewährleisten. Das APH kann auch einen vom Synodalrat ernannten Seelsorger einstellen.  Es obliegt den Pfarreien, mit denen das APH zusammenarbeitet, dem Bischof / dem Präsidenten des Synodalrates entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, während das APH für die vertragliche Regelung des Verhältnisses und die Entschädigung verantwortlich ist.
  2. Das APH überträgt den Pfarreien in seinem Tätigkeitsgebiet die Ernennung eines Mitglieds des Seelsorgeteams mit den entsprechenden Qualifikationen für die spirituelle Begleitung der Bewohner im APH. Das Pensum für diese Aufgabe wird gemeinsam mit der Leitung des APH festgelegt. Das APH überträgt die Entschädigung des Mitglieds des Seelsorgeteams an die Pfarrei und verpflichtet sich zur Rückerstattung der Gehaltskosten nach monatlicher Abrechnung.
  3. Das APH anerkennt die Mitglieder des Seelsorgeteams, die innerhalb der Einrichtung eine gewisse Präsenz bieten, jedoch ohne Auftrag oder Entschädigung.

Andere aussenstehende Personen können ehrenamtlich mit der für die spirituelle Begleitung verantwortlichen Person zusammenarbeiten: Priester, Pastor, Ordensleute, Besuchsdienste, Sterbegleiter usw. Das APH und die für die spirituelle Begleitung im APH zuständigen Personen führen gemeinsam eine Liste der diesbezüglich aktiven Personen.

Eintritt

Bei ihrem Eintritt ins APH werden die Bewohner gefragt, ob sie ihre Konfession oder Religion angeben möchten.

Gleichzeitig erkundigt sich das APH beim Bewohner, ob die Religions- oder Konfessionszugehörigkeit die Einhaltung bestimmter Vorschriften nötig macht, von denen die Einrichtung Kenntnis haben sollte, damit sie diese so gut wie möglich respektieren kann.

Weitergabe von Informationen

Die Einrichtungen geben die sozio-administrativen Informationen (Name + Vorname + Religion + Zimmernummer) der Bewohner an das Seelsorgeteam weiter.

Die Mitarbeitenden des Seelsorgedienstes besuchen regelmässig alle die Bewohner, die dem Besuch zustimmen oder ihn ablehnen können.

Verantwortung, Berufsgeheimnis, Schweigepflicht und Datenschutz

Die in der Seelsorge in einem APH tätigen Personen verfügen über ein Pflichtenheft und sind gegenüber dem Arbeitgeber für ihre Tätigkeit verantwortlich.

Die Mitarbeitenden des Seelsorgedienstes unterstehen dem Amtsgeheimnis gemäss Artikel 320 des Strafgesetzbuches. Des Weiteren gilt für sie die Schweigepflicht. Sie nehmen Abstand von allem, was den Interessen der Bewohner und des APH, in dem sie tätig sind, schaden könnte. In diesem Sinne unterstehen sie dem Amtsgeheimnis in Bezug auf alle Tatsachen, von denen sie im Lauf ihrer Tätigkeit im APH Kenntnis erhalten. Ausserdem respektieren sie die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. 

Dotierung

Das APH legt in den Anwendungsrichtlinien zu dieser Vereinbarung die Dotierung für den Seelsorgedienst fest. (Empfehlung der Kirchen:  50%-Pensum pro 100 Bewohner – im Rahmen der Möglichkeiten der APH und der Kirchen).

Einstellungsbedingungen

Modell 1

Die Entschädigung der Mitglieder des Seelsorgedienstes, die direkt vom APH eingestellt werden, erfolgt gemäss der Lohnskala der Kirchen und unter Berücksichtigung des Ausbildungsniveaus und der Berufserfahrung des künftigen Mitarbeiters.

Modell 2

Für die mit der spirituellen Begleitung im APH betraute Person gelten die gleichen Sozial- und Salärbedingungen wie für Mitarbeitende des Bistums Sitten oder der reformierten Kirche, wenn die Person im Auftrag der Pfarrei tätig ist.

Modell 3

Es wird weder eine Finanzierung noch ein bestimmter Auftrag definiert.

Andachtsraum, Gegenstände, religiöse Zeichen

Das APH reserviert als Andachtsraum eine Kapelle und übernimmt die Kosten für deren Unterhalt und Betrieb.

Die Parteien besprechen eine allfällige Bereitstellung dieses Raums zu anderen Zwecken als Andacht und Glauben und regeln diese in der Ausführungsrichtlinie zur vorliegenden Vereinbarung. Diese hält auch den geweihten Charakter des Raums fest.

Die Bestimmungen in Bezug auf eine allfällige Abhaltung von Trauerfeiern im APH werden zwischen dem Seelsorgedienst und der Einrichtung besprochen und in der dieser Vereinbarung angefügten Ausführungsrichtlinie geregelt.

Soweit möglich stellt das APH den Mitarbeitenden des Seelsorgedienstes Räumlichkeiten zur Verfügung.

Die Mitarbeitenden des Seelsorgedienstes müssen einen Badge tragen. Sie dürfen äussere religiöse Zeichen (Kreuz, Ordenskleid) tragen.

Angesichts der religiösen und kulturellen Tradition des Wallis haben christliche Symbole ihren Platz im APH.