Pharmazeutische Betreuung in Pflegeheimen
Die Walliser APH betreiben nicht selbst eine Apotheke, sondern delegieren die Organisation einer „ambulanten Apotheke“, in der die Medikamente mehrerer Bewohner, die aus verschiedenen Apotheken stammen können, zusammengefasst werden, an einen verantwortlichen Apotheker.
Jedes Pflegeheim stellt einen „verantwortlichen Apotheker“ ein, der ein Pflichtenheft befolgt, das gemeinsam von pharmavalais und der VWAP entwickelt und vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis genehmigt wurde.
Aufgaben des verantwortlichen Apothekers
- Gewährleistung einer sicheren und effizienten Versorgung mit Arzneimitteln, einschließlich der sicheren Organisation der Lagerung. Führen Sie eine regelmäßige Kontrolle (mindestens alle sechs Monate) der Verfallsdaten ein und überprüfen Sie deren Einhaltung.
- Zusammenarbeit bei der sicheren Abgabe von Arzneimitteln, einschließlich der Vorbereitung der Wochenpläne. Wenn diese Aufgabe an externe Auftragnehmer vergeben wird, müssen die Unterverträge die Verantwortlichkeiten der Parteien festlegen und den Vertrag über die pharmazeutische Betreuung einhalten.
- Beitrag zur rationalen Nutzung dieser Produkte.
- Er nimmt, wenn nötig, am Prozess der Optimierung der medikamentösen Therapie des Bewohners teil. Der verantwortliche Apotheker führt insbesondere eine Arzneimittelprüfung durch oder sucht nach potenziell unangemessenen Medikationen (PIM), in Absprache mit dem behandelnden Arzt des betroffenen Bewohners.
- Zusammenarbeit bei der Information und Unterstützung des Pflegepersonals in Bezug auf die Anwendung von Arzneimitteln. Der verantwortliche Apotheker organisiert zu diesem Zweck Kolloquien in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten und dem leitenden Pflegepersonal.
- Er trägt dazu bei, die Verfahren zur Dokumentation der Funktionsweise der Apotheke zu erstellen und zu aktualisieren. Er überprüft die Einhaltung ihrer Anwendung (insbesondere: Bestellung von Arzneimitteln und verschiedenen Artikeln, Zugang, Festlegung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Kontinuität der Tätigkeiten).
- Beitrag zur Anwendung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Heilmittel sowie der Anweisungen der kantonalen Gesundheitsbehörden. Der verantwortliche Apotheker überprüft insbesondere die Konformität des Pflegeheims mit dem Kontrollraster, das vom Amt für Gesundheit herausgegeben und dem Leistungsauftrag über die pharmazeutische Betreuung in Pflegeheimen beigefügt ist.
- Zusammenarbeit bei der Erstellung einer Dokumentation von Medikationsfehlern und Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen.
- Zusammenarbeit bei der Organisation der fachgerechten Entsorgung von abgelaufenen/nicht verwendeten Medikamenten, Medikamenten, die einer besonderen Entsorgung bedürfen, und scharfen Gegenständen (ODIM).
- Erstellen Sie einen Jahresbericht über die wichtigsten Aktivitäten im Zusammenhang mit der pharmazeutischen Betreuung. Dieser Bericht ist bis zum 30. April zu erstellen und an die Direktion des Pflegeheims, pharmavalais und das Amt für öffentliche Gesundheit (ASG) zu übermitteln.
Verwandte Dokumente
Die Einsichtnahme in bestimmte Dokumente ist Personen vorbehalten, die Zugang zum Mitgliederbereich der Website von AVALEMS haben.
Kantonale Richtlinie – Kostenübernahme für Arzneimittel
Mandatsvertrag zwischen dem Pflegeheim und dem verantwortlichen Apotheker (nur für Mitglieder)
Pflichtenheft für den verantwortlichen Apotheker Pharmazeutische Betreuung (nur für Mitglieder)
Kontrollinspektion Medikamentenkreislauf (nur für Mitglieder)