Mitgliederbereich

Pharmazeutische Betreuung in Pflegeheimen

Die Walliser Alters- und Pflegeheime betreiben nicht selbst eine Apotheke, sondern delegieren die Organisation einer „ambulanten Apotheke“, in der die Medikamente mehrerer Bewohner, die aus verschiedenen Apotheken stammen können, zusammengefasst werden, an einen verantwortlichen Apotheker.

Jedes Pflegeheim stellt einen „verantwortlichen Apotheker“ ein, der ein Pflichtenheft befolgt, das gemeinsam von pharmavalais und der AVALEMS entwickelt und vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis genehmigt wurde.

Aufgaben des verantwortlichen Apothekers

  • Gewährleistung der sicheren und effizienten Medikamentenversorgung, insbesondere der sicheren Lagerhaltung. Einrichtung einer regelmässig (mindestens alle sechs Monate) stattfindenden Kontrolle der Arzneimittelverfallsdaten und Überprüfung ihrer Durchführung.
  • Unterstützung bei der Arzneimittelabgabe, insbesondere beim Auffüllen der Wochentherapiesysteme. Wird diese Vorbereitung von externen Auftragnehmern ausgeführt, müssen in deren Verträgen die Aufgaben der Parteien unter Berücksichtigung des Vertrages über die pharmazeutische Betreuung definiert sein.
  • Beitrag zur vernünftigen Verwendung dieser Produkte.
  • Falls erforderlich, Beteiligung an der Optimierung der medikamentösen Therapien der Heimbewohner. Insbesondere überprüft der verantwortliche Apotheker die Medikamente, etwa auf potenziell ungeeignete Medikationen, in Übereinkunft mit dem jeweiligen behandelnden Arzt.
  • Beteiligung an der Information und Unterstützung des Pflegepersonals hinsichtlich der Arzneimittelverwendung. Zu diesem Zweck organisiert der verantwortliche Apotheker entsprechende Treffen in enger Abstimmung mit den Ärzten und den leitenden Pflegefachpersonen.
  • Beitrag zur Einrichtung und Aktualisierung von funktionellen Dokumentationsverfahren für die Apotheke. Der verantwortliche Apotheker überprüft die Einhaltung der Verfahren (insbesondere betreffend Bestellung von Medikamenten und diversen Produkten, Zugang, Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten, Kontinuität der Tätigkeiten).
  • Unterstützung bei der Anwendung und Einhaltung der Arzneimittelgesetzgebung sowie der Anweisungen der kantonalen Gesundheitsbehörden. Der verantwortliche Apotheker überprüft insbesondere, ob das Pflegeheim das von der Gesundheitsbehörde herausgegebene Prüfraster erfüllt. Dieses ist dem Vertrag über die pharmazeutische Betreuung in Pflegeheimen beigefügt.
  • Beteiligung an der Einrichtung einer Dokumentation der Fehler bei der Arzneimittelverwendung und an Massnahmen, damit diese sich nicht wiederholen.
  • Mitwirkung an der Organisation einer fachgerechten Entsorgung abgelaufener oder ungenutzter Medikamente bzw. von Medikamenten, die einer besonderen Entsorgung bedürfen sowie von Spritzen und schneidenden Abfällen.
  • Jahresbericht über die wichtigsten Tätigkeiten im Rahmen der pharmazeutischen Betreuung. Dieser Bericht muss bis zum 30. April des Folgejahres erstellt und der Pflegeheimleitung, pharmawallis sowie der Dienststelle für die öffentliche Gesundheit übermittelt werden.

Verwandte Dokumente

Die Einsichtnahme in bestimmte Dokumente ist Personen vorbehalten, die Zugang zum Mitgliederbereich der AVALEMS-Website haben.

Kantonalen Richtlinien Pflegeheime – Arzeneimittelversorgung

Mustervertrag Apotheke-EMS (nur für Mitglieder)

Pflichtenheft des verantwortlichen Apothekers (nur für Mitglieder)

Raster zur Kontrolle des Arzneimittelkreislaufs (nur für Mitglieder)