{"id":2794,"date":"2021-08-16T19:43:00","date_gmt":"2021-08-16T17:43:00","guid":{"rendered":"https:\/\/testavalems.opointzero.ch\/processus-decisionnel\/"},"modified":"2025-09-22T18:13:40","modified_gmt":"2025-09-22T16:13:40","slug":"processus-decisionnel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/avalems.ch\/de\/processus-decisionnel\/","title":{"rendered":"Entscheidungsfindungsprozesse"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Kommunikation mit Menschen mit Demenz<\/h2>\n\n\n\n<p>Die demenzbedingte Beeintr\u00e4chtigung der Aufmerksamkeit, des Ged\u00e4chtnisses, der Wahrnehmung und der sprachlichen Ausdrucksf\u00e4higkeit kann die Verst\u00e4ndigung mit dem Patienten erheblich erschweren. Daher soll die Betreuungsperson ihre Botschaften m\u00f6glichst klar und in einfachen, kurzen S\u00e4tzen \u00fcbermitteln, wobei ein Blickkontakt unter den Gespr\u00e4chspartnern bestehen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Menschen mit einer schweren Demenzerkrankung sind oft nicht mehr zu einer sprachlichen Kommunikation f\u00e4hig. Sie k\u00f6nnen aber meistens nonverbale \u00c4usserungen (z.&nbsp;B. L\u00e4cheln, ruhiges Auftreten, Gesten, taktvolle Ber\u00fchrungen) vonseiten ihrer Mitmenschen wahrnehmen und bewerten. Der emotionale Ausdruck von Menschen mit Demenz bleibt bis zum Lebensende erhalten, jedoch werden Mimik und Gestik oft schw\u00e4cher.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir informieren die Bewohnerin resp. den Bewohner systematisch und erkl\u00e4ren ihr\/ihm m\u00f6glichst klar und ihrem\/seinem Verst\u00e4ndnisniveau entsprechend, worum es geht und welche Optionen zur Verf\u00fcgung stehen. Dies gilt auch, falls sie\/er unter gesetzlichem Schutz steht. Die Meinungen und W\u00fcnsche, die sie\/er noch \u00e4ussern kann, und die Reaktionen, die sie\/er noch zeigt, werden in Betracht gezogen und bestimmen soweit m\u00f6glich die sie\/ihn betreffende Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls Entscheidungen erforderlich sind, jedoch Zweifel an der Entscheidungsf\u00e4higkeit einer Bewohnerin oder eines Bewohners bestehen, muss diese F\u00e4higkeit beurteilt werden. Die Evaluation sollte m\u00f6glichst durch eine Fach\u00e4rztin&nbsp;\/ einen Facharzt f\u00fcr Gerontopsychiatrie oder Geriatrie erfolgen, die\/der nicht unmittelbar in die Entscheidungsprozesse oder die medizinische Behandlung des Bewohners&nbsp;\/ der Bewohnerin involviert ist. Die Evaluation der Bef\u00e4higung einer Bewohnerin oder eines Bewohners zu selbstbestimmten Entscheidungen ist schriftlich zu dokumentieren.&nbsp;(SAMW\/ASSM, 2017)<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Aufkl\u00e4rung und Einwilligung<\/h2>\n\n\n\n<p>Medizinische Abkl\u00e4rungen (inkl. Diagnosestellung) und Behandlungen bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich einer medizinischen Indikation und der informierten Einwilligung der betroffenen Person. Die Aufkl\u00e4rung muss alle Umst\u00e4nde umfassen, die f\u00fcr die Entscheidung relevant sind. Ist der demenzkranke Mensch urteilsunf\u00e4hig, entscheidet die gesetzliche Vertretungsperson stellvertretend. Diese muss dabei den mutmasslichen Willen oder, wenn dieser nicht bekannt ist, die Interessen der\/des Betroffenen sowie den Ausdruck des nat\u00fcrlichen Willens ber\u00fccksichtigen. Die entscheidungsberechtigte Person darf sich dabei nicht von ihrer eigenen Lebensphilosophie, Lebenserfahrung und \u00dcberzeugung leiten lassen, sondern von denen der betroffenen Person. Soweit m\u00f6glich ist die\/der urteilsunf\u00e4hige Betroffene in den Entscheid einzubeziehen. Bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren vertretungsberechtigten Personen oder widerspricht der Vertreterentscheid dem mutmasslichen Willen bzw. den Interessen der Bewohnerin oder des Bewohners, ist die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde (KESB) einzubeziehen.&nbsp;(SAMW\/ASSM, 2017)<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Entscheidungsfindung im Betreuungs- und Behandlungsteam<\/h2>\n\n\n\n<p>Medizinische Betreuungs- und Behandlungsmassnahmen erfordern insbesondere bei Personen mit schwerer Demenz oftmals einen interprofessionellen Entscheidungsprozess. Bevor einer Bewohnerin&nbsp;\/ einem Bewohner resp. der jeweiligen Stellvertretungsperson solche Behandlungen oder Massnahmen vorgeschlagen werden, sollen sie im Betreuungs- und Behandlungsteam diskutiert werden. Dabei soll ein Entscheid angestrebt werden, der von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Bei schwierigen Entscheiden kann eine ethische Unterst\u00fctzung hilfreich sein. Die Anwendung von expliziten und strukturierten ethischen Entscheidungsfindungsverfahren f\u00f6rdert die Sensibilisierung und die Qualit\u00e4t der ethischen Reflexion bei den Beteiligten und die Konsensfindung.&nbsp;(SAMW\/ASSM, 2017)<\/p>\n\n\n\n<p>Um g\u00fcnstige Rahmenbedingungen f\u00fcr schwierige ethische Entscheidungen zu schaffen, stehen mehrere m\u00f6gliche Vorgehensweisen und praktische Leitf\u00e4den zur Verf\u00fcgung. Die AVALEMS hat f\u00fcr die angeschlossenen Einrichtungen, ihre Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angeh\u00f6rige einen Klinischen Ethik-Pool eingerichtet, der beratende Stellungnahmen formulieren kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Pflegeverweigerung<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Alltag einer Langzeitpflegeeinrichtung kommt es vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner indizierte Pflegemassnahmen oder Behandlungen ablehnen. Dies ist der Fall, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner sich weigert, Medikamente einzunehmen, oder nicht essen oder trinken will. In diesem Fall ist eine fach\u00fcbergreifende Abkl\u00e4rung der Weigerung und gegebenenfalls eine Behandlung der entsprechenden geriatrischen Syndrome erforderlich. Unsere Analyse basiert auf Algases Theorie der unbefriedigten Bed\u00fcrfnisse.&nbsp;(Algase et al., 1996) Dieses Modell geht davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen von Menschen mit Demenz sich aus einem unerf\u00fcllten Bed\u00fcrfnis heraus oder als Reaktion auf einen Umgebungsfaktor entwickeln, der ihnen Unbehagen bereitet oder sie verunsichert. Mit ihrem Verhalten m\u00f6chten sie uns also etwas mitteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Neubeurteilung auf Hochrisikosyndrome (Abkl\u00e4rung organischer oder medikament\u00f6s bedingter Ursachen und anderer Symptome) ist empfehlenswert, einschliesslich (aber nicht beschr\u00e4nkt auf):<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Depression<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unterern\u00e4hrung<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Kognitive St\u00f6rungen und allf\u00e4lliger akuter Verwirrtheitszustand<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Schmerz<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Mobilisierung<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;physisches Umfeld etc.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiter ist ein gr\u00fcndliches Pflegeassessment erforderlich. Nach der Evaluation der oben genannten Punkte und der entsprechenden Anpassung des Therapieplans betrachten wir eine Weigerung als eindeutige Willens\u00e4usserung. Wir bieten die notwendige Pflege und Behandlung weiterhin an, akzeptieren jedoch, wenn sie nicht angenommen wird. Wir beachten die Bestimmungen des Erwachsenenschutzgesetzes, indem wir unverz\u00fcglich die bevollm\u00e4chtigte Vertrauensperson und\/oder die Angeh\u00f6rigen \u00fcber die Weigerung informieren und sie in weitere Entscheidungsprozesse einbeziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Kommunikation mit Menschen mit Demenz Die demenzbedingte Beeintr\u00e4chtigung der Aufmerksamkeit, des Ged\u00e4chtnisses, der Wahrnehmung und der sprachlichen Ausdrucksf\u00e4higkeit kann die Verst\u00e4ndigung mit dem Patienten erheblich erschweren. 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