Mitgliederbereich

Pflichtenheft der Kommission „Pflege und Qualität“

Name

Kommission „Pflege und Qualität“

Typ

Ständige Kommission

Präsidium

Das Präsidium wird durch ein Vorstandsmitglied der AVALEMS geführt. Diese Funktion wird von Frau Geneviève Délèze übernommen.

Sekretariat

Marie-Jeanne Muller (wissenschaftliche Mitarbeiterin „Pflege und Qualität“ AVALEMS)

Organisation

Der Kommissionspräsident lädt die Mitglieder zu den Sitzungen ein und übermittelt die Traktanden. Er kann sich vom Kommissionssekretär unterstützen lassen. Die Kommission trifft sich so oft wie nötig, mindestens aber einmal pro Jahr.

Zusammensetzung

Der Kommissionspräsident als Vorstandsmitglied der AVALEMS sowie ein Mitarbeiter des Generalsekretariates sind ständige Mitglieder. Für die Ernennung der weiteren Mitglieder berücksichtigt der Vorstand der AVALEMS folgende Herkunftsfaktoren: Sprache, Region, Berufsprofil und Art der Institution. Die Kommission « Pflege und Qualität » setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: Mindestens ein APH-Direktor und zwei Pflegedienstleiter. Quote für das Oberwallis: mindestens zwei Personen.

Aufgaben

  • Zu allen Fragen bezüglich Pflege und Qualität mit den Partnern ( Departement, HES, SBK, AVASC, DGW, ZIS, Malévoz, GNW, AVICEMS, Ligen und weitere Verbände) kommunizieren und Beziehungen pflegen
  • Definition von Richtlinien bezüglich der Gesundheitspolitik, der Pflege, der Animation sowie dem Qualitätsmanagement
  • Entwicklung und Präsentation von Projekten im Bereich der Pflege und der Qualität
  • Definition von Prioritären in diesen Bereichen der Vereinigung
  • Unterstützung des Generalsekretariat in der Umsetzung der Strategie
  • Überwachung  der Umsetzung von definierten Projekten
  • Zusammenarbeit mit der Konferenz der Pflegedienstleiter
  • Mitarbeit bei der Erneunung von Vertreter der AVALEMS für die verschiedenen kantonalen Kommissionen und Kommissionen innerhalb des Vereins
  • Regelmässige Information des Vorstandes zum Stand der verschiedenen Arbeiten
  • Erstellen eines Jahresberichtes für das abgelaufene Jahr

Themen

  • Geriatrie
  • Krankenpflege
  • Psychogeriatrie
  • Sozio-kulturelle Animation
  • Demenz
  • Patientensicherheit
  • Qualität im Pflegebereich

Ständige Kommission

  • Geneviève Délèze (Ste Sylve)
  • Markus Lehner (Martinsheim)
  • Marie-Jeanne Muller (AVALEMS)
  • Nathalie Aeberhard (Foyer Saint-Jacques)
  • Ingrid Grand (Josefsheim)
  • Pierre-Louis Abbet (Fondation La Providence)
  • Chrystel Carrupt (Résidence médicalisée Le Glarier)
  • Emilie Bourgeois (La Charmaie)

Erweiterte Kommission

Der Kommissionspräsident kann zu bestimmten Themen zusätzliche Personen einladen um die Kompetenzen der Kommission zu erweitern. Bei Bedarf können externe Referenten zur Teilnahme an gewissen Sitzungen eingeladen werden.

Finanzielle Kompetenz

Ohne Zustimmung des Vorstandes hat die Kommission keine finanziellen Kompetenzen.

Spesen und Entschädigungen

  • Vorstandsmitglieder, die in Kommissionen und Arbeitsgruppen aktiv sind und für die Vereinigung als Delegierte amten, erhalten eine Vergütung von CHF 50.– pro Sitzung;
  • Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie Mitglieder, die für die Vereinigung Delegiertenaufgaben übernehmen, erhalten eine Vergütung von CHF 50.– pro Sitzung, sofern sie vom Vorstand ernannt wurden;
  • Reisespesen erhalten nur vom Vorstand ernannte Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie Mitglieder mit Delegiertenfunktion, wenn diese Reisen ausserhalb des Kantons tätigen müssen. Die Kilometerentschädigung beträgt 0.70 Rp/km, bzw. die Fahrtkosten in zweiter Klasse gegen Vorlage des Zugbillets.
  • Allfällige Sitzungsgelder oder -entschädigungen stehen vollumfänglich den Mitgliedern von Kommissionen und Arbeitsgruppen, bzw. Mitgliedern zu, die für die Vereinigung Delegiertenaufgaben übernehmen, sofern sie vom Vorstand ernannt wurden. Wurde kein anderer Betrag festgelegt, haben die Teilnehmer Anspruch auf ein Sitzungsgeld von CHF 50.– pro Sitzung;
  • Für Mitglieder des Generalsekretariats besteht kein Anspruch auf Sitzungsgelder für die Teilnahme an internen Sitzungen. Für externe Sitzungen gilt das Spesenreglement;

Weiteres und Bemerkungen

Die Büroräumlichkeiten der AVALEMS stehen für Kommissionssitzungen zur Verfügung.